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Umzug von Frankreich nach Deutschland

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Déménagement de France en Allemagne

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Einreise von Frankreich nach Deutschland

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Das Recht auf Einreise und Aufenthalt haben insbesondere Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz,

  1. die sich als Arbeitskräfte, zur Arbeitssuche, zur Berufsausbildung oder zum Studium in Deutschland aufhalten wollen, und deren Familienangehörige (ungeachtet ihrer Nationalität), wenn sie diese begleiten oder ihnen nachziehen.

  2. die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind (niedergelassene, selbstständige Erwerbstätige), und deren Familienangehörige (ungeachtet ihrer Nationalität), wenn sie diese begleiten oder ihnen nachziehen.

  3. die nicht erwerbstätig sind, vorausgesetzt sie verfügen über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung ihrer Existenzgrundlage. Außerdem deren Familienangehörige (ungeachtet ihrer Nationalität), wenn sie diese begleiten oder ihnen nachziehen; vorausgesetzt sind ebenfalls ausreichender Krankenversicherungsschutz und ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung ihrer Existenzgrundlagen.

Die finanziellen Mittel sind alle legalen Einkünfte, auch zugefallenes Erbe oder Vermögen oder andere eigene Mittel, insbesondere Unterhaltsleistungen, Stipendien, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungs- oder Invalidenrente, Renten und Pensionen, Einkünfte aus Unfallversicherung usw. (Sozialhilfe, die von Frankreich oder einem anderen EU-Staat gezahlt werden, fällt nicht darunter, da sie nicht aus Beiträgen in die Sozialversicherung herrührt).

 

Beachten Sie: Personen – auch EU-Staatsangehörige, die sich in Deutschland zur Arbeitssuche aufhalten wollen, – haben für die Dauer der Arbeitssuche grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II. Personen, die aus einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz Arbeitslosengeld erhalten, sollten sich vor der Einreise dort bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob eine Mitnahme des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit möglich ist (eventuell über das Formular PDU 2).

Zuletzt geändert am 06.10.2022
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