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Umzug von der Schweiz nach Frankreich

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Déménagement de Suisse en France

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Verwaltungsformalitäten in der Schweiz und Zoll

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Aus der Schweiz wegziehen

Bevor Sie Ihre Gemeinde verlassen, müssen Sie sich bei dem Einwohnermeldeamt oder bei dem Bürgerbüro innerhalb einer Woche abmelden. Dazu benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Ausweis. Eine Abmeldebestätigung wird Ihnen ausgestellt. Dieses Dokument kann bei der Anmeldung in Ihrer neuen Gemeinde erforderlich sein.

Diese sollte unbedingt vor dem Umzug erfolgen, kann aber auch noch im Nachhinein vorgenommen werden. Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei Ihrer Gemeinde.

Bevor Sie sich im Nachbarland niederlassen, müssen Sie Ihre Schulden beim Finanzamt ausgleichen und das Finanzamt über das Umzugsdatum und die neue Adresse informieren.

Die Zollformalitäten

Seit dem 12. Dezember 2008 ist die Schweiz Teil des Schengener Raums. Es werden daher keine systematische Personenkontrolle mehr durchgeführt. Die Zollformalitäten haben sich aber nicht geändert.

Wenn Sie aus der Schweiz in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union umziehen, kann Ihr persönliches Guthaben zollfrei anhand eines Formulars in die EU eingeführt werden. Dieses gilt auch für PKW. Wenn es sich um einem Umzug in einen Zweitwohnsitz handelt, raten wir Ihnen sich frühzeitig bei der Zollbehörde zu erkundigen.

Wenn Sie von der Schweiz in ein EU-Land umziehen, können Sie Ihre persönlichen Güter (Übersiedlungsgut) dank des entsprechenden Formulars CERFA n°10070 zollfrei (von der Mehrwertsteuerzahlung befreit) einführen. Sie müssen hierfür eine Liste der Umzugsgüter in zweifacher Ausfertigung erstellen. Das Fahrzeug ist ebenfalls als Umzugsgut zu betrachten. Die Möglichkeit zur Steuerbefreiung besteht, solange folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Sie haben das Sachgut seit mindestens sechs Monaten privat benutzt
  • UND Sie verkaufen es nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Umzug
  • UND Sie hatten den Hauptwohnsitz in den letzten zwölf Monaten vor dem Umzug in der Schweiz

Hinsichtlich eines Zweitwohnsitzes erkundigen Sie sich bitte bei den Zollbehörden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Schweizer Zolls und auf der Seite des französischen Zolls.

 

Zuletzt geändert am 31.08.2023
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