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Verwaltungsformalitäten in der Schweiz

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Die Abmeldung bei der Wohngemeinde

Bevor Sie Ihre Gemeinde verlassen, müssen Sie sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt (oder auch Bürgerbüro, Migrationsamt o.ä.) abmelden. Dazu benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Ausweis. Eine Abmeldebestätigung wird Ihnen ausgestellt. Dieses Dokument kann bei der Anmeldung in Ihrer neuen Gemeinde gefordert werden.  Je nach Gemeinde muss diese Abmeldung zwingend vor dem Wegzug stattfinden, manchmal ist sie auch im Nachhinein möglich. Informieren Sie sich dazu rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde.

Vor Ihrem Wegzug müssen Sie Ihre neue Adresse auch dem zuständigen Finanzamt melden. Ihr Finanzamt wird Ihnen mitteilen, wenn noch weitere Formalitäten notwendig sind.

Die Zollformalitäten

Seit dem 12. Dezember 2008 ist die Schweiz Teil des Schengener Raums. Es werden daher keine systematischen Personenkontrollen mehr durchgeführt. Die Zollformalitäten haben sich aber nicht geändert.

Wenn Sie aus der Schweiz in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union umziehen, kann Ihr persönliches Guthaben als Übersiedlungsgut zollfrei anhand eines Formulars in die EU eingeführt werden.

Mehr Information finden Sie auf der Webseite des schweizerischen und deutschen Zolls:

https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home.html
www.zoll.de

Zuletzt geändert am 04.11.2022
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