Navigation
de

Rundfunkgebühren

Weiter auf Deutsch …
fr

Redevance audiovisuelle

Continuer en français …

Steuern und Abgaben

Zum PDF-Export hinzufügen

Wo Ihr jeweiliges Einkommen zu versteuern ist, hängt vom Wohnort, der Art des Einkommens (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis im privaten oder öffentlichen Bereich, Zinsen und andere Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen, usw.) sowie von Ihrem Arbeitsort ab.

Der Rundfunkbeitrag

In Deutschland gibt es eine Einrichtung, welche die Gebühren für die Nutzung von Rundfunk-Empfangsgeräten erhebt. Es handelt sich um die sogenannte Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Zu diesem Zweck müssen Sie sich bei der GEZ unter der Angabe Ihrer Rundfunk-Empfangsgeräte anmelden, zum Beispiel über die dafür vorgesehen Homepage www.rundfunkbeitrag.de .

Bestimmte Personen können nach Anfrage bei der GEZ von der Rundfunkgebühr befreit werden, zum Beispiel Personen mit geringem Einkommen oder behinderte Menschen (mit Schwerbehindertenausweis oder carte d' invalidité).

Die Kirchensteuer

Mit dieser Steuer werden die Kirchen, ihr Personal und ihre Tätigkeiten (zum Beispiel im sozialen Bereich als Träger von Altersheimen, Kindergärten, Krankenhäusern usw.), sowie die Kirchengebäude finanziert.

Diese Steuer zahlen Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche, soweit sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Im Zuge der Anmeldung beim Rathaus wird Ihre Konfession aufgenommen und dem Finanzamt mitgeteilt. Die Kirchensteuer wird, genau wie die Lohnsteuer, direkt durch das Finanzamt vom Einkommen abgezogen. Sie wird nach der Höhe der Einkommenssteuer berechnet (in Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8% der Einkommenssteuer, in Rheinland-Pfalz 9%). Kirchensteuer fällt an, wenn Sie in Deutschland Lohnsteuern, Kapitalsteuern oder Grundsteuern zahlen. Haben Sie kein Einkommen, das in Deutschland steuerpflichtig ist, zahlen Sie keine Kirchensteuer.

Die Hundesteuer

Diese jährliche Steuer wird von der Gemeinde des Wohnorts erhoben. Betroffen sind Einwohner:innen, die einen Hund haben, der älter als drei Monate ist. Die Höhe der Steuer ist davon abhängig, wie viele Hunde Sie haben und um welche Hunderasse es sich handelt. Sie sind verpflichtet, Ihren Hund beim Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde anzumelden. Die Einnahmen dieser Steuer dienen dazu, die Straßen sauber zu halten.

Kommunalabgaben

Je nachdem wo Sie wohnen, können besondere örtliche Steuern, Abgaben oder Beiträge anfallen (zum Beispiel die Zweitwohnsitzsteuer oder die Kurtaxe). Hier (Rubrik Stadtdatenbank/ Städte mit ZWS) finden Sie eine Liste von Städten, die eine solche Steuer erheben.

Beachten Sie: In Deutschland gibt es keine Wohnsteuer (taxe d’habitation).

Mehr zum Thema

Zuletzt geändert am 22.08.2023
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.