Die nationalen Strukturen
Zum PDF-Export hinzufügenJedes Land verfügt über eine Arbeitsvermittlungsstelle, welche Arbeitssuchende bei ihrer Suche nach einer Stelle unterstützt.
Deutschland
In Deutschland ist die Agentur für Arbeit die zuständige Stelle. Sie bietet verschiedene Dienste an:
- individuelle Begleitung durch Berater:innen;
- Workshops zu den verschiedenen Bewerbungstechniken;
- eine spezifische Internetseite zur Arbeitssuche und Ausbildung, auf der Kandidatinnen und Kandidaten ihr eigenes Profil eingeben können;
- Veröffentlichungen und Kataloge über die existierenden Berufe und Beschäftigungsbereiche
Sie können diese Angebote auf folgender Seite finden: http://www.arbeitsagentur.de/
Beachten Sie: Die Anmeldung als Arbeitssuchende:r ist auch für Personen möglich, die nicht in Deutschland wohnhaft sind.
Frankreich
In Frankreich heißt die zuständige Stelle für Arbeitsvermittlung Pôle emploi:
- individuelle Begleitung durch Berater:innen;
- thematische Workshops;
- Internetseite, auf der es unzählige Job- und Weiterbildungsangebote, Aktualitäten über Unternehmen, Ratschläge, Informationen und Kataloge über Berufe und Beschäftigungsbereiche gibt
Sie finden diese Angebote auf der Seite: www.pole-emploi.fr
Beachten Sie: Um sich bei Pôle Emploi als arbeitssuchend anzumelden, müssen Sie zwingend in Frankreich einen Wohnsitz haben. Allerdings hat eine im Ausland wohnhafte Person Zugriff auf Jobangebote auf der Internetseite von Pôle Emploi und kann sich online bewerben (die Kontaktdaten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers werden online übermittelt).
Schweiz
Arbeitsämter der Nordwestschweiz
Die kantonalen Arbeitsämter vermitteln keine Grenzgänger:innen. Diese können aber die ausliegenden Unterlagen und die Computerterminals nutzen.
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Basel Stadt: Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
www.awa.bs.ch
Utengasse 36, CH-4005 Basel
+41 (0)61 267 87 87 -
Basel-Landschaft: Amt für Industrie, Gewerbe & Arbeit (KIGA)
www.kiga.bl.ch
Bahnhofstrasse 32, CH-4133 Pratteln
+41 (0)61 552 77 77 -
Solothurn: Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-wirtschaft-und-arbeit/
Untere Sternengasse 2, CH-4509 Solothurn
+41 (0)32 627 94 11 -
Aargau: Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
www.ag.ch/awa
Rain 53, CH-5001 Aarau
+41 (0)62 835 16 80 -
Jura: Service de l'économie et de l'emploi (SEE)
https://www.jura.ch/see
1, rue de la Jeunesse, CH-2800 Delémont
+41 (0)32 420 52 30
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Im RAV finden Sie Zeitungen und Zeitschriften mit nützlichen Unterlagen zur Stellensuche, Computer mit Internetzugang oder zur Erstellung von Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, sowie Drucker und Kopierer.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
www.awa.bs.ch/ueber-uns/abteilungen-aufgaben/regionales-arbeitsvermittlungszentrum-rav.html
Hochstrasse 37, CH-4053 Basel
+41 (0)61 267 51 11
Kontakt- und Informationszentren
- Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/kiga
Bahnhofstrasse 32, CH- 4133 Pratteln
+41 (0) 61 552 77 77 -
Sprungbrätt Oberwil
www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/kiga/qualifizierung-stellenuchende/sprungbratt-der-treffpunkt-fur-stellensuchende
Mühlemattstrasse 7, CH-4104 Oberwil
+41 (0)61 406 93 90
Das Angebot des Sprungbrätt-Zentrums umfasst unter anderem eine Infothek mit diverser Fachliteratur zur Stellensuche, Fachmagazine und ausserregionale Zeitungen, die elektronische Stellenbörse mit einem grossen Angebot offener Stellen und PCs für das Erstellen von Bewerbungsunterlagen.
Staatssekretariats für Wirtschaft SECO
Offizielles Stellenportal: www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/stellenangebote.html
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
www.seco.admin.ch/seco/de/home.html
Holzikofenweg 36, 3003 Bern
+41 (0)58 462 56 56
Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde ist verantwortlich für das Arbeitsvermittlungs- und das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Kooperierende Stellen bei diesen Aufgaben sind die Kantone, die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen und die Arbeitslosenkassen.
Stellenportal Bund
www.stelle.admin.ch/stelle/de/home.html
Portal der Arbeitslosenversicherung und öffentlichen Arbeitsvermittlung
Arbeiten in der Schweiz
Zum PDF-Export hinzufügenZugang zum Schweizer Arbeitsmarkt
Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aller Qualifikationsstufen aus den EU/EFTA-Staaten erhalten durch das Personenfreizügigkeitsabkommen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Aus allen anderen Staaten – sogenannte Drittstaaten – erfolgt die Zulassung komplementär zum Freizügigkeitsabkommen. Gemäss Auftrag des Bundesrates können dabei lediglich gut qualifizierte Arbeitskräfte in beschränktem Ausmass zugelassen werden, da diese erfahrungsgemäss bessere langfristige berufliche und soziale Integrationschancen haben als Personen mit tieferen Qualifikationen.
Für sämtliche Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA-Staates haben (sog. Drittstaatsangehörige) gilt:
- Die Zulassungen sind beschränkt. Der Bundesrat legt jährlich die Höchstzahlen fest.
- Die Zulassung ist erst möglich, wenn auf dem inländischen Arbeitsmarkt und auf den Arbeitsmärkten der EU/EFTA-Länder keine Personen mit Vorrang zur Verfügung stehen (sog. Inländervorrang). Der oder die zukünftige Arbeitgeber:in hat nachzuweisen, dass auf dem inländischen Arbeitsmarkt (inländisches Potential) und auf den Arbeitsmärkten der EU/EFTA-Länder keine für die zu besetzende Stelle geeigneten Personen zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen:
www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige.html
Allgemeines zum Schweizer Arbeitsrecht
Ein Beschäftigungsverhältnis wird in der Schweiz sowohl durch vertragliche Vereinbarungen als auch durch arbeitsrechtliche Vorschriften geregelt.
Das Arbeitsvertragsrecht ist in der Schweiz primär im Obligationenrecht geregelt (Art. 319 ff. OR): www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#part_2/tit_10/chap_1
Zudem sind in Bezug auf Arbeitsverhältnisse auch noch weitere Gesetze zu beachten, insbesondere sind dies:
In diesen Gesetzestexten sind alle wichtigen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses geregelt. In der Praxis sind allerdings von diesen Vorgaben abweichende individuelle Absprachen durchaus üblich (z. B. längere Kündigungsfristen oder Probezeiten, mehr Ferientage) – es gilt Vertragsfreiheit: die Arbeitsbedingungen können grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Allerdings wird diese Freiheit begrenzt durch zwingende gesetzliche Bestimmungen, welche einen Minimalstandart garantieren (Art. 361 f. OR, teilweise auch im ArG). Auch durch Gesamtarbeitsverträge (Tarifverträge) kann die Vertragsfreiheit von Arbeitgeber:innen und -nehmer:innen eingeschränkt sein.