Krankheit/Pflege
In welchem Land Sie sich krankenversichern müssen, richtet sich danach, welchem Sozialversicherungsrecht Sie unterstehen. In diesem Land müssen nach den jeweils geltenden nationalen Vorschriften Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Außerdem müssen Sie sich grundsätzlich auch in diesem Land krankenversichern.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist das sog. Optionsrecht für Grenzgänger in die Schweiz.
Informationen dazu, welches Sozialversicherungsrecht überhaupt anwendbar ist, finden Sie unter der Rubrik Sozialversicherung „Einleitung“.
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- Sozialversicherung → Krankheit/Pflege → Behandlungsmöglichkeiten für Grenzgänger
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Pflegeversicherung in der Schweiz
Wenn Sie dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstehen, gilt schweizerisches Recht. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, das Pflegerisiko abzudecken. Teilweise sind die entsprechenden Leistungen bereits über die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt, gewisse Bereiche finden sich zudem im Leistungskatalog der IV wieder.
Sie können aber eine private Pflegeversicherung abschließen, wenn Ihnen dies wichtig ist. Informationen zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung in der Schweiz finden Sie bei den einzelnen Versicherungsunternehmen.
Zuletzt geändert am 16.12.2015