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Register für Franzosen, die im Ausland leben

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Registre des français établis à l‘étranger

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Konsularangelegenheiten (Eintragung in das Register)

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Für französische Staatsangehörige

Wenn Sie für mehr als sechs Monate nach Deutschland ziehen, wird nachdrücklich empfohlen, sich bei Ihrer Ankunft in Deutschland beim französischen Generalkonsulat in München zu registrieren.

Die Registrierung ist kostenlos, freiwillig und für fünf Jahre gültig mit der Möglichkeit, erneuert zu werden.

Die Registrierung ist unerlässlich für folgende Formalitäten:

  • Ausstellung einer Carte d’identité (französischer Personalausweis)

  • Zugang zu Stipendien für Schulen und Einschulungshilfe durch die französischen Einrichtungen in den Schulbezirken

  • Eintrag in die Wählerliste einer französischen Kommune

Der Eintrag in die Wählerlisten der Generalkonsulate sowie der Antrag für einen Reisepass führen zur automatischen Eintragung in das Register für Französinnen und Franzosen im Ausland.

Für behördliche Formalitäten von Französinnen und Franzosen, die in Baden-Württemberg wohnen, sind das französische Generalkonsulat in München und die Konsularabteilung der französischen Botschaft in Berlin zuständig.

Das französische Generalkonsulat in Frankfurt ist seinerseits zuständig für Visaerteilung (Visa für Studienzwecke oder für die Niederlassung in Frankreich).

Sie können sich wie folgt eintragen:

Persönlich beim französischen Generalkonsulat während der Öffnungszeiten, per Brief, Fax oder E-Mail mit folgenden notwendigen Dokumenten (Informationen jeweils nur auf Französisch):

Für Schweizer Staatsangehörige

Als Auslandschweizer:in müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Finden Sie mit einem Klick auf der EDA-Seite die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.

Wenden Sie sich für Konsularische Dienstleistungen aller Art an die Schweizer Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat, Regionale Konsularcenter) vor Ort:

  • An- bzw. Abmeldung bei der Schweizer Vertretung

  • Anträge für Identitätskarten und Pässe

  • Zivilstandsangelegenheiten, etwa Geburt, Heirat, Scheidung etc.

  • Mitteilung von Adressänderungen

  • Einbürgerungen

  • Visa

Schweizer:innen, die im Ausland in eine Notlage geraten, können ausserdem bei der Schweizer Vertretung um Rat und Hilfe bitten.

Zuletzt geändert am 08.08.2023
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