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Anerkennung, Berufsabschluss

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Reconnaissance, Diplôme

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Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und Abschlüssen

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Die europäischen Bestimmungen

Die Anerkennung für den Zugang zu den sogenannten reglementierten Berufen ist in Europa durch eine gemeinsame Richtlinie geregelt (2005/36/EG und 2013/55/EU). Sie gilt für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU, des EWR und der Schweiz, die ihre Qualifikation in einem Mitgliedsstaat erworben haben, und gewährleistet ihnen den Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Einheimischen.

Reglementierte Berufe sind Berufe, für deren Ausübung man über bestimmte Berufsqualifikationen verfügen muss. Auf der Website der europäischen Kommission finden Sie eine Datenbank der reglementierten Berufe.

Das Netzwerk ENIC-NARIC (European Network of Information Centres - National Academic Recognition Information Centres)  informiert in allen europäischen Ländern über die Anerkennung von ausländischen akademischen Abschlüssen, über die Ausübung eines reglementierten Berufes und stellt Bescheinigungen über die Anerkennung von Studienleistungen aus. Jeder EU- und EWR-Staat sowie die Schweiz verfügt über eine solche Informationsstelle (Anlaufstellen in DeutschlandFrankreich und der Schweiz).

Keine automatische Anerkennung akademischer Abschlüsse

Akademische Abschlüsse werden nicht automatisch europaweit anerkannt. Man muss unter Umständen ein nationales Verfahren durchlaufen, um sich einen akademischen Grad oder Abschluss in einem anderen europäischen Land anerkennen zu lassen. In den meisten Fällen kann man sich einen Vergleichbarkeitsnachweis für einen Hochschulabschluss ausstellen lassen, aus dem hervorgeht, inwiefern der Abschluss aus einem anderen EU-Land oder EWR-Staat oder der Schweiz mit den nationalen Abschlüssen vergleichbar ist. Auch in diesem Fall ist die jeweilige ENIC-NARIC-Stelle in dem Zielland Ansprechpartner für alle Fragen.

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Zuletzt geändert am 08.08.2023

Das Schulsystem in Deutschland

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In Deutschland sind gemäß Grundgesetz die Bundesländer für den Bereich Kultur und Bildung, somit auch für das Bildungssystem, zuständig. Aus diesem Grund variieren die Schularten und -systeme von Bundesland zu Bundesland. Zur Gewährleistung der Einheit und der Vergleichbarkeit im Bildungswesen kooperieren die Länder in der Ständigen Konferenz der Kultusminister“ (kurz: Kultusministerkonferenz).

Die Schulpflicht beginnt in Deutschland mit sechs Jahren. In Deutschland ist es nicht erlaubt, dass ein Kind gar nicht zur Schule geht. Auch Heimunterricht ist verboten.

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Zuletzt geändert am 08.08.2023

Das Schulsystem in der Schweiz

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In der mehrsprachigen und föderalistischen Schweiz tragen die 26 Kantone die Hauptverantwortung für das Bildungswesen. Die obligatorische Schule ist in hohem Masse kantonal und lokal verankert. Im nachobligatorischen Bereich haben sowohl die Kantone als auch der Bund ihre Zuständigkeiten.

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Zuletzt geändert am 03.08.2016

Die Anerkennung in Frankreich

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In Frankreich gibt es keine rechtliche Grundlage, die die Gleichstellung eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem in Frankreich erworbenen Berufsabschluss regeltoder garantiert. Im Gegenzug kann beim französischen ENIC-NARIC-Zentrum, welches dem Centre international d'études pédagogiques (CIEP) angegliedert ist, ein Vergleichbarkeitsnachweis (Attestation de comparabilité) für einen im Ausland erhaltenen Abschluss, für ein Studium oder eine Ausbildung beantragt werden.

Der Vergleichbarkeitsnachweis ist nützlich um:

  • eine Arbeitsstelle zu suchen und einen ausländischen Abschluss gegenüber einem oder einer Arbeitgeber:in geltend zu machen, wenn der erwünschte Beruf nicht reglementiert ist;
  • ein Studium in einer französischen Bildungseinrichtung fortzuführen, wenn diese es erfordert;
  • sich bei einer französischen Universität oder ähnlichen Einrichtung einzuschreiben, wenn diese einen solchen Nachweis fordert.

Ansprechperson

Centre international d'études pédagogiques (CIEP)
1 avenue Léon-Journault
F-92318 Sèvres cedex
Tel.: +33 (0)1 45 07 60 00
Fax: +33 (0)1 45 07 60 01
https://www.france-education-international.fr/

Die Validierung von im Berufsleben erworbenen Kompetenzen

In Frankreich ist die Validierung im Berufsleben erworbener Kompetenzen (Validation des acquis de l’expérience, VAE) eine Maßnahme, mit der sich jede Person, unabhängig von Alter, Schulabschluss oder Status, ihre informell im Berufsleben erworbenen Kompetenzen anerkennen lassen kann, um ein Diplom, einen Titel oder ein Zeugnis über eine berufliche Qualifikation zu erhalten. Die einzige Bedingung ist, mindestens drei Jahre lang eine Beschäftigung ausgeübt zu haben, die mit dem Inhalt des angestrebten Abschlusses in Zusammenhang steht. Zunächst muss man mit einer lokalen Beratungsstelle Kontakt aufnehmen, die die Berufserfahrung der Kandidatinnen oder des Kandidaten prüft, mit ihnen zusammen das Niveau des Abschlusses und den zu validierenden Abschluss festlegt und sie an eine zuständige Einrichtung verweist.

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Zuletzt geändert am 01.09.2023
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