Krankheit/Pflege
In welchem Land Sie sich krankenversichern müssen, richtet sich danach, welchem Sozialversicherungsrecht Sie unterstehen. In diesem Land müssen nach den jeweils geltenden nationalen Vorschriften Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Außerdem müssen Sie sich grundsätzlich auch in diesem Land krankenversichern.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist das sog. Optionsrecht für Grenzgänger in die Schweiz.
Informationen dazu, welches Sozialversicherungsrecht überhaupt anwendbar ist, finden Sie unter der Rubrik Sozialversicherung „Einleitung“.
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