Pflegeversicherung in Deutschland
Zum PDF-Export hinzufügenDie Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Für gesetzlich Versicherte werden die Beiträge zur Pflegeversicherung automatisch von der Krankenkasse erhoben. Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, das Pflegerisiko bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzusichern.
Es handelt sich dabei aber nicht um eine Vollversicherung: Die Leistungen der Pflegeversicherung werden nach „Stufen der Pflegebedürftigkeit“ gewährt, das heißt, Kosten werden bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen. Eventuell kann der Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung daher sinnvoll sein.
Grenzgänger:innen in Deutschland
Solange Sie in Deutschland als Grenzgänger:in arbeiten, unterliegen Sie dem deutschen Sozialversicherungsrecht und haben daher grundsätzlich Versicherungsschutz der deutschen Pflegeversicherung. Wenn Sie im Rentenalter eine oder mehrere Renten beziehen, wird neu bewertet, welchem Sozialversicherungsrecht Sie unterliegen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Sozialversicherung - Einleitung.
Aber auch im Rentenalter gilt: Wenn Sie dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen, gilt deutsches Recht. Damit können Sie den Versicherungsschutz der deutschen Pflegeversicherung beanspruchen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere die nötigen Beitragsjahre).
Wenn Sie zwar dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterstehen, aber in Frankreich oder der Schweiz Ihren Wohnsitz haben, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Pflegeleistungen nach dem Recht Ihres Wohnlandes. Sie können sich dazu an die zuständigen Stellen in Ihrem Wohnland wenden.
Weiterführende Links
- TRISAN: Informationen für Bürger:innen
- Ratgeber Krankenversicherung für Grenzgänger:innen, Leitfaden für die Patientenmobilität am Oberrhein, Infoblätter zur Pflege in Deutschland und Frankreich
- https://www.trisan.org/buergerinfos
- BMAS: Soziale Sicherung im Überblick
- https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a721-soziale-sicherung-ueberblick.html
- BMAS: Künstlersozialversicherung
- https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a298-kuenstlersozialversicherung.html
Pflegeversicherung in Frankreich
Zum PDF-Export hinzufügenWenn Sie dem französischen Sozialversicherungsrecht unterstehen, gilt französisches Recht. In Frankreich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, das Pflegerisiko abzudecken. Sie können aber eine private Pflegeversicherung abschließen, wenn Ihnen dies wichtig ist. Informationen zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung in Frankreich finden Sie hier.
Leistungen von der privaten Pflegeversicherung können gegebenenfalls mit französischem Pflegegeld (Allocation Personnalisée d'Autonomie - APA) kumuliert werden. Begünstigt werden Personen, welche das 60. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig davon, ob sie zuhause oder im Pflegeheim wohnen. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der ärztlich festgestellten Pflegestufe und dem Einkommen. Zuständig ist in der Regel das Département. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F10009
Weiterführende Links
- TRISAN: Informationen für Bürger:innen
- Ratgeber Krankenversicherung für Grenzgänger:innen, Leitfaden für die Patientenmobilität am Oberrhein, Infoblätter zur Pflege in Deutschland und Frankreich
- https://www.trisan.org/buergerinfos
Pflegeversicherung in der Schweiz
Zum PDF-Export hinzufügenWenn Sie dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstehen, gilt schweizerisches Recht. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, das Pflegerisiko abzudecken. Teilweise sind die entsprechenden Leistungen bereits über die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt, gewisse Bereiche finden sich zudem im Leistungskatalog der Invalidenversicherung wieder.
Sie können aber eine private Pflegeversicherung abschließen, wenn Ihnen dies wichtig ist. Informationen zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung in der Schweiz finden Sie bei den einzelnen Versicherungsunternehmen.
Weiterführende Links
- TRISAN: Informationen für Bürger:innen
- Ratgeber Krankenversicherung für Grenzgänger:innen, Leitfaden für die Patientenmobilität am Oberrhein, Infoblätter zur Pflege in Deutschland und Frankreich
- https://www.trisan.org/buergerinfos