Direkte Steuern
Zum PDF-Export hinzufügenDirekte Steuern im grenzüberschreitenden Kontext
Beim Thema Steuern bestehen in vielen Bereichen keine EU-Regelungen. Vielmehr gelten hier oftmals bilaterale Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen den einzelnen Ländern, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese betreffen zum Beispiel die Einkommenssteuer, Lohnsteuer oder Kapitalertragssteuer.
Wo muss ich welche ausländischen Einkünfte versteuern?
Im Oberrheingebiet gelten gleich drei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für grenzüberschreitende Sachverhalte,
- die Deutschland und Frankreich betreffen, das Deutsch-Französische DBA;
- die Deutschland und die Schweiz betreffen, das Deutsch-Schweizerische DBA;
- die Frankreich und die Schweiz betreffen, das Französisch-Schweizerische DBA.
Unsere Broschüre: Homeoffice im grenzüberschreitenden Kontext
- Homeoffice_Sonderregelungen für Grenzgänger:innen (de)
- Typ: PDF — Größe: 146 KB
- Homeoffice am Oberrhein - Ein Leitfaden für Grenzgänger:innen und ihre Arbeitgeber:innen (de)
- Typ: PDF — Größe: 1005 KB
- Steuern → Direkte Steuern → Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen
- Steuern → Direkte Steuern → Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
- Steuern → Direkte Steuern → Das französisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
Indirekte Steuern und Abgaben
Zum PDF-Export hinzufügenFür das grenzüberschreitende Leben sind insbesondere drei indirekte Steuerarten relevant: Die Mehrwertsteuer sowie Zölle und Verbrauchssteuern.