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Direkte Steuern

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Direkte Steuern im grenzüberschreitenden Kontext

Beim Thema Steuern bestehen in vielen Bereichen keine EU-Regelungen. Vielmehr gelten hier oftmals bilaterale Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen den einzelnen Ländern, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese betreffen zum Beispiel die Einkommenssteuer, Lohnsteuer oder Kapitalertragssteuer.

Wo muss ich welche ausländischen Einkünfte versteuern?

Im Oberrheingebiet gelten gleich drei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für grenzüberschreitende Sachverhalte,

  • die Deutschland und Frankreich betreffen, das Deutsch-Französische DBA;
  • die Deutschland und die Schweiz betreffen, das Deutsch-Schweizerische DBA;
  • die Frankreich und die Schweiz betreffen, das Französisch-Schweizerische DBA.

Unsere Broschüre: Homeoffice im grenzüberschreitenden Kontext

Homeoffice_Sonderregelungen für Grenzgänger:innen (de)
Typ: PDF — Größe: 146 KB
Homeoffice am Oberrhein - Ein Leitfaden für Grenzgänger:innen und ihre Arbeitgeber:innen (de)
Typ: PDF — Größe: 1005 KB

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Zuletzt geändert am 13.06.2024
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