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Umzug von Frankreich nach Deutschland

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Déménagement de France en Allemagne

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Einreise von Frankreich nach Deutschland

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Das Recht auf Einreise und Aufenthalt haben insbesondere Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz,

  1. die sich als Arbeitskräfte, zur Arbeitssuche, zur Berufsausbildung oder zum Studium in Deutschland aufhalten wollen, und deren Familienangehörige (ungeachtet ihrer Nationalität), wenn sie diese begleiten oder ihnen nachziehen.

  2. die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind (niedergelassene, selbstständige Erwerbstätige), und deren Familienangehörige (ungeachtet ihrer Nationalität), wenn sie diese begleiten oder ihnen nachziehen.

  3. die nicht erwerbstätig sind, vorausgesetzt sie verfügen über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung ihrer Existenzgrundlage. Außerdem deren Familienangehörige (ungeachtet ihrer Nationalität), wenn sie diese begleiten oder ihnen nachziehen; vorausgesetzt sind ebenfalls ausreichender Krankenversicherungsschutz und ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung ihrer Existenzgrundlagen.

Die finanziellen Mittel sind alle legalen Einkünfte, auch zugefallenes Erbe oder Vermögen oder andere eigene Mittel, insbesondere Unterhaltsleistungen, Stipendien, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungs- oder Invalidenrente, Renten und Pensionen, Einkünfte aus Unfallversicherung usw. (Sozialhilfe, die von Frankreich oder einem anderen EU-Staat gezahlt werden, fällt nicht darunter, da sie nicht aus Beiträgen in die Sozialversicherung herrührt).

 

Beachten Sie: Personen – auch EU-Staatsangehörige, die sich in Deutschland zur Arbeitssuche aufhalten wollen, – haben für die Dauer der Arbeitssuche grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II. Personen, die aus einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz Arbeitslosengeld erhalten, sollten sich vor der Einreise dort bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob eine Mitnahme des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit möglich ist (eventuell über das Formular PDU 2).

Zuletzt geändert am 06.10.2022

Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels

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Staatsangehörige der EU sowie der EWR-Staaten brauchen kein Aufenthaltsdokument, es reicht ein Pass oder ein anderes Ausweispapier.

Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates haben, brauchen einen Aufenthaltstitel. Dies gilt auch für Schweizer Staatsangehörige.

Einen Aufenthaltstitel beantragen

Welche Dokumente Sie für Ihren Antrag vorlegen müssen, hängt davon ab, aus welchem Grund Sie nach Deutschland ziehen möchten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Behörde

Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz haben, müssen vor der Einreise nach Deutschland einen Aufenthaltstitel bei der deutschen Botschaft des Landes, in dem sie sich aufhalten, beantragen.

Für Personen, die von Frankreich aus nach Deutschland einreisen möchten, ist die deutsche Botschaft in Paris zuständig:

Deutsche Botschaft in Paris

Besucheradresse
28 rue Marbeau
75116 Paris
 

Tel :  + 33 1 53 64 76 70
Fax :   + 33 1 53 64 76 88

Postadresse
Deutsche Botschaft
Rechts- und Konsularabteilung
B.P. 30 221
75364 Paris CEDEX 08

https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/vertretungen/allemagnediplomatie-seite

In manchen Fällen ist die Ausländerbehörde der Gemeinde in Deutschland, in die man ziehen möchte, zuständig.

Zuletzt geändert am 24.08.2023

Ausweispflicht

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Personalausweis

Das Freizügigkeitsrecht, das die EU gibt, kennt eine essenzielle Voraussetzung: Sie müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, um sich ausweisen zu können.

Führerschein und Fahrzeugpapiere

Falls Sie ein Fahrzeug fahren, müssen Sie Ihren Führerschein und den Kfz-Schein des Fahrzeuges bei sich haben.

Bei einem Umzug nach Deutschland muss ein Führerschein aus einem anderen EU- oder EWR-Staat nicht zwingend gegen einen deutschen Führerschein umgetauscht werden.

Führerscheine aus allen anderen Staaten müssen spätestens sechs Monate nach Umzug umgetauscht werden. Ansonsten darf nicht mehr in Deutschland gefahren werden.

Zuletzt geändert am 06.10.2022

Meldepflicht

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Jede Person, die 16 Jahre oder älter ist, und nach Deutschland zieht oder innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von den Eltern angemeldet werden.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Zuständig ist die Gemeinde, in die man zieht. Dort muss man sich beim Rathaus (Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt) melden.

Die Adresse und Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes Ihrer Gemeinde finden Sie für Baden-Württemberg hier und für Rheinland-Pfalz hier.

Sie müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls die Ihrer Familienmitglieder mitbringen. Außerdem müssen Sie die Wohnungsgebermeldung und/oder den Mietvertrag vorlegen.

Sie sind verpflichtet, sich innerhalb der ersten acht Tage nach Ihrem Umzug bei dem Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes anzumelden. Falls Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden. Sollten sich später Änderungen Ihrer persönlichen Situation ergeben, müssen Sie diese ebenso mitteilen.

Daten, die aufgenommen werden

Neben Ihrem Namen und Vornamen werden Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Adresse, Religion und andere Informationen, die auf den Ausweispapieren vermerkt sind, aufgenommen. Diese Informationen dürfen ausschließlich für die im Meldegesetz vorgesehenen Ziele verwendet werden.

Verwendung der aufgenommenen Daten

Das Einwohnermeldeamt leitet diese Informationen an die Ausländerbehörde, die Schulen, die Polizei, das Finanzamt, den Beitragsservice für den öffentlichen Rundfunk, das Statistische Landesamt, an die betroffenen Religionsgemeinschaften und an den Katastrophenschutz weiter.

Vorteile: Bürger:innen, die in einer Gemeinde angemeldet sind, haben dort Vorteile gegenüber anderen Personen. Zum Beispiel haben Sie Vorrang bei der Zuteilung eines Krippen- oder Kindergartenplatzes oder das Recht, an Kommunalwahlen teilzunehmen.

Beachten Sie: Vermieter:innen sind ebenso verpflichtet, neue Mieter:innen zu melden. Das Einwohnermeldeamt hat auch über diesen Weg die Möglichkeit, neue Personen in seiner Gemeinde zu erfassen.

Achtung: Ehename/Mädchenname

Das deutsche und französische Namensrecht sind sehr unterschiedlich. Wenn Sie verheiratet sind und einen Mädchennamen und einen Familiennamen haben, sagen Sie bei Behördengängen bitte deutlich, um welchen Namen es sich jeweils handelt. Bitte benutzen Sie immer denselben Namen für Ihre Behördengänge und bringen Sie beide Namen (Mädchenname und Familienname) an Ihren Briefkasten an, um sicherzustellen, dass an Sie gerichtete Briefe bei Ihnen ankommen.

Zuletzt geändert am 02.08.2023

Ummeldung eines Kraftfahrzeugs

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Wenn Sie nach Deutschland umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihr Kraftfahrzeug (Kfz) in Deutschland anzumelden. Andernfalls machen Sie sich wegen Steuerhinterziehung strafbar. Besitzerinnen und Besitzer von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, eine jährliche Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zu bezahlen.

Unsere Broschüre: Immatriculer un vehicule en Allemagne

Immatriculer un vehicule importé de France en Allemagne (fr)
Typ: PDF — Größe: 2 MB

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Zuletzt geändert am 04.11.2022

Steuern und Abgaben

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Wo Ihr jeweiliges Einkommen zu versteuern ist, hängt vom Wohnort, der Art des Einkommens (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis im privaten oder öffentlichen Bereich, Zinsen und andere Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen, usw.) sowie von Ihrem Arbeitsort ab.

Der Rundfunkbeitrag

In Deutschland gibt es eine Einrichtung, welche die Gebühren für die Nutzung von Rundfunk-Empfangsgeräten erhebt. Es handelt sich um die sogenannte Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Zu diesem Zweck müssen Sie sich bei der GEZ unter der Angabe Ihrer Rundfunk-Empfangsgeräte anmelden, zum Beispiel über die dafür vorgesehen Homepage www.rundfunkbeitrag.de .

Bestimmte Personen können nach Anfrage bei der GEZ von der Rundfunkgebühr befreit werden, zum Beispiel Personen mit geringem Einkommen oder behinderte Menschen (mit Schwerbehindertenausweis oder carte d' invalidité).

Die Kirchensteuer

Mit dieser Steuer werden die Kirchen, ihr Personal und ihre Tätigkeiten (zum Beispiel im sozialen Bereich als Träger von Altersheimen, Kindergärten, Krankenhäusern usw.), sowie die Kirchengebäude finanziert.

Diese Steuer zahlen Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche, soweit sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Im Zuge der Anmeldung beim Rathaus wird Ihre Konfession aufgenommen und dem Finanzamt mitgeteilt. Die Kirchensteuer wird, genau wie die Lohnsteuer, direkt durch das Finanzamt vom Einkommen abgezogen. Sie wird nach der Höhe der Einkommenssteuer berechnet (in Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8% der Einkommenssteuer, in Rheinland-Pfalz 9%). Kirchensteuer fällt an, wenn Sie in Deutschland Lohnsteuern, Kapitalsteuern oder Grundsteuern zahlen. Haben Sie kein Einkommen, das in Deutschland steuerpflichtig ist, zahlen Sie keine Kirchensteuer.

Die Hundesteuer

Diese jährliche Steuer wird von der Gemeinde des Wohnorts erhoben. Betroffen sind Einwohner:innen, die einen Hund haben, der älter als drei Monate ist. Die Höhe der Steuer ist davon abhängig, wie viele Hunde Sie haben und um welche Hunderasse es sich handelt. Sie sind verpflichtet, Ihren Hund beim Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde anzumelden. Die Einnahmen dieser Steuer dienen dazu, die Straßen sauber zu halten.

Kommunalabgaben

Je nachdem wo Sie wohnen, können besondere örtliche Steuern, Abgaben oder Beiträge anfallen (zum Beispiel die Zweitwohnsitzsteuer oder die Kurtaxe). Hier (Rubrik Stadtdatenbank/ Städte mit ZWS) finden Sie eine Liste von Städten, die eine solche Steuer erheben.

Beachten Sie: In Deutschland gibt es keine Wohnsteuer (taxe d’habitation).

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Zuletzt geändert am 22.08.2023

Familienleistungen

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Wenn Sie nach Deutschland umziehen, müssen Sie die Kassen, von denen Sie Familienleistungen erhalten, darüber informieren. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Familienleistungen in einem Land, wenn Sie dort arbeiten oder wenn Sie dort wohnen. Wenn mehrere Ansprüche zusammenkommen (Sie arbeiten in Frankreich und wohnen in Deutschland), entscheidet die Vorrangregelung, welches Land vorrangig Familienleistungen auszahlt und welches Land eventuell einen Differenzbetrag zahlt.

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Zuletzt geändert am 04.11.2022

Einschulung der Kinder

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Wenn Sie Kinder haben, denken Sie daran, sich bei den zuständigen Behörden über die Einschulung zu informieren. Grundsätzlich sind die Kinder im Wohnsitzland schulpflichtig.

Die Schulpflicht beginnt in Deutschland mit sechs Jahren. In Ausnahmefällen, zum Beispiel, wenn Ihr Kind weiterhin in Frankreich zur Schule gehen oder dort eingeschult werden soll, brauchen Sie eine Genehmigung vom zuständigen deutschen Schulamt (Befreiung von der deutschen Schulpflicht) sowie eine Genehmigung von der zuständigen französischen Schulbehörde (Académie des betroffenen Départements).

Beachten Sie: Heimunterricht ist in Deutschland nicht erlaubt.

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Zuletzt geändert am 02.08.2023

Konsularangelegenheiten (Eintragung in das Register)

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Für französische Staatsangehörige

Wenn Sie für mehr als sechs Monate nach Deutschland ziehen, wird nachdrücklich empfohlen, sich bei Ihrer Ankunft in Deutschland beim französischen Generalkonsulat in München zu registrieren.

Die Registrierung ist kostenlos, freiwillig und für fünf Jahre gültig mit der Möglichkeit, erneuert zu werden.

Die Registrierung ist unerlässlich für folgende Formalitäten:

  • Ausstellung einer Carte d’identité (französischer Personalausweis)

  • Zugang zu Stipendien für Schulen und Einschulungshilfe durch die französischen Einrichtungen in den Schulbezirken

  • Eintrag in die Wählerliste einer französischen Kommune

Der Eintrag in die Wählerlisten der Generalkonsulate sowie der Antrag für einen Reisepass führen zur automatischen Eintragung in das Register für Französinnen und Franzosen im Ausland.

Für behördliche Formalitäten von Französinnen und Franzosen, die in Baden-Württemberg wohnen, sind das französische Generalkonsulat in München und die Konsularabteilung der französischen Botschaft in Berlin zuständig.

Das französische Generalkonsulat in Frankfurt ist seinerseits zuständig für Visaerteilung (Visa für Studienzwecke oder für die Niederlassung in Frankreich).

Sie können sich wie folgt eintragen:

Persönlich beim französischen Generalkonsulat während der Öffnungszeiten, per Brief, Fax oder E-Mail mit folgenden notwendigen Dokumenten (Informationen jeweils nur auf Französisch):

Für Schweizer Staatsangehörige

Als Auslandschweizer:in müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Finden Sie mit einem Klick auf der EDA-Seite die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.

Wenden Sie sich für Konsularische Dienstleistungen aller Art an die Schweizer Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat, Regionale Konsularcenter) vor Ort:

  • An- bzw. Abmeldung bei der Schweizer Vertretung

  • Anträge für Identitätskarten und Pässe

  • Zivilstandsangelegenheiten, etwa Geburt, Heirat, Scheidung etc.

  • Mitteilung von Adressänderungen

  • Einbürgerungen

  • Visa

Schweizer:innen, die im Ausland in eine Notlage geraten, können ausserdem bei der Schweizer Vertretung um Rat und Hilfe bitten.

Zuletzt geändert am 08.08.2023

Ausweispapiere

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Für französische Staatsangehörige

Hinweis: Sie wohnen im Ortenaukreis? Einige Behördengänge können Sie bei der Stadtverwaltung Straßburg erledigen. Ihren Personalausweis und Reisepass können Sie im Rathaus von Straßburg beantragen und abholen. Sie finden Adressen und Öffnungszeiten hier.

Einen gesicherten Personalausweis (CNIS) beantragen

Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich erscheinen (dies gilt auch für Minderjährige). Sie können den Ausweis entweder beim Generalkonsulat in München beantragen, oder bei einem Konsularsprechtag (tournée consulaire), wenn Sie einen Termin vereinbart haben.

Anträge per E-Mail, Brief, Fax usw. werden nicht akzeptiert.

Der Personalausweis ist kostenlos, außer wenn Sie ihn verlieren oder er gestohlen wurde (in diesem Fall betragen die Kosten 25€). Er ist sowie für Minder- als auch Volljährige zehn Jahre lang gültig.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von acht bis zehn Wochen rechnen. Darüber hinaus kann es, zum Beispiel aufgrund von Zustellungszeiten zu konsularischen Außenstellen, zu weiteren Verzögerungen kommen.

Hier finden Sie eine Liste der notwendigen Dokumente.

 

Gültigkeitsdauer der Personalausweise

Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise von erwachsenen Personen ist seit Januar 2014 von zehn auf 15 Jahre verlängert worden. Dies betrifft:

  • Neue Personalausweise (Plastikkarten), die ab dem 1. Januar 2014 an volljährige Personen ausgestellt wurden;

  • Alle offiziellen (sécurisées) Ausweispapiere (Plastikkarten), die zwischen dem 2. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 an volljährige Personen ausgestellt wurden.

Achtung: Diese Verlängerung gilt nicht für Personalausweise von minderjährigen Personen. Diese sind ab Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig. Es ist nicht notwendig, sich diesbezüglich an Ihr Rathaus oder Konsulat zu wenden.

Wenn Ihr Personalausweise zwischen dem 2. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 ausgestellt wurde, verlängert sich die Gültigkeit auf fünf Jahre automatisch. Sie müssen dazu keine besonderen Vorkehrungen treffen. Das Ablaufdatum auf Ihrem Ausweis wird nicht geändert.

Die EU-Mitgliedsstaaten, die Schweiz sowie einige andere Länder in Europa und im Mittelmeerraum erkennen den Personalausweis als offizielles Reisedokument an. Bitte beachten Sie, dass es zum Beispiel an Flughäfen zu Schwierigkeiten kommen kann, da das Ablaufdatum des Ausweises nicht geändert wird.

[Quelle: Extension de la durée de validité de la carte nationale d’identité, Stand : Mai 2018]

Mehr Informationen: www.eurodistrict.eu/de/beh%C3%B6rdeng%C3%A4nge

Für Schweizer Staatsangehörige

Zuständig ist die Schweizer Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat, Regionale Konsularcenter) vor Ort (siehe Konsularangelegenheiten für Schweizer Staatsangehörige oben).

Zuletzt geändert am 02.08.2023

Wahlrecht

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Staatsangehörige eines EU-Staates, die länger als drei Monate in Deutschland wohnen, haben das Recht in Deutschland sowohl an Europawahlen (der deutschen Kandidatinnen und Kandidaten) als auch Kommunalwahlen teilzunehmen und selbst gewählt zu werden. Dazu müssen Sie sich beim Wahlbüro Ihrer Wohnortgemeinde in Deutschland einschreiben.

Beachten Sie: Bei den Europawahlen haben Sie die Wahl, ob Sie in ihrem Wohnsitzland oder Ihrem EU-Herkunftsland wählen. Die doppelte Teilnahme an der Europawahl ist verboten und strafbar (Wahlbetrug). Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis am Wohnort schließt automatisch das Recht aus, sich in das Wählerverzeichnis in Ihrem EU-Herkunftsland einzutragen.

Französische Staatsangehörige: Ausübung des Wahlrechts in Frankreich

Französische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können ihr Wahlrecht in Frankreich auf zwei Wege ausüben:

  • durch Einschreiben in die konsularische Wählerliste oder

  • durch Einschreiben in eine Wählerliste einer französischen Gemeinde

Weitere Informationen finden Sie hier: https://de.ambafrance.org/Elections-a-l-etranger-19740.

Bitte beachten Sie: Angehörige eines EU-Staats, die in einem anderen Mitgliedsstaat wohnen, können an den Kommunalwahlen und an den Europawahlen im Land ihres Wohnsitzes teilnehmen. Bei den Europawahlen müssen sich die betroffenen Bürger:innen entscheiden, in welchem Land sie wählen möchten: im Mitgliedsstaat, in dem sie wohnen oder im Mitgliedsstaat, dessen Nationalität sie haben (siehe auch unter „Wahlrecht in Deutschland“). In beiden Staaten wählen, hieße, sich des Wahlbetrugs strafbar zu machen.

Schweizer Staatsangehörige: Ausübung des Wahlrechts in der Schweiz

Als Auslandschweizer:in können Sie Ihr Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene brieflich ausüben. Dazu müssen Sie bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz und bei Ihrer Stimmgemeinde (eine Ihrer früheren Wohnsitzgemeinden oder einer Ihrer Heimatorte) immatrikuliert sein.

In den Kantonen Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Schwyz, Solothurn und Tessin haben die Auslandschweizer:innen zudem das Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene.

Zuletzt geändert am 01.09.2023

Kontaktdaten der Konsulate und nützliche Adressen

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Französische Vertretungen

Französisches Generalkonsulat in München

Heimeranstrasse 31
D-80339 München
Tel.: +49 (0) 89 41 94 11 0
Fax: +49 (0) 89 41 94 11 23
E-Mail: info@consulfrance-munich.org
www.ambafrance-de.org/-Munich-

Französische Botschaft in Berlin, Konsularabteilung

Pariser Platz 5
D-10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 590 03 90 00
Fax: +49 (0) 30 590 03 90 67
E-Mail: consulat.berlin-amb@diplomatie.gouv.fr
https://de.ambafrance.org/-Berlin-719-

Französisches Generalkonsulat in Frankfurt

Zeppelinallee 35
D-60325 Frankfurt
Tel.: +49 (0) 69 79 50 96 0
Fax: +49 (0) 69 79 50 96 46
E-Mail: info@consulfrance-francfort.org
www.ambafrance-de.org/-Francfort-

Französisches Generalkonsulat in Stuttgart

Schloßstrasse 51
D-70174 Stuttgart
Tel.: +49 (0) 711 23 925 53
Fax: +49 (0) 711 23 925 54
E-Mail : info@consulfrance-stuttgart.org
www.ambafrance-de.org/-Stuttgart-

Schweizer Vertretungen

Zuletzt geändert am 04.11.2022

Wohnungssuche in Deutschland

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Anzeigen über Miet- und Kaufobjekte

Die regionalen und lokalen Tageszeitungen beinhalten ein sehr großes Angebot an Immobilien-Anzeigen. Es genügt sich zu informieren, an welchem Tag der Immobilien-Teil erscheint. Zudem gibt es einige Gratis-Zeitungen, die man in Geschäften und an öffentlichen Orten finden kann. Neben diesen Informations-Medien kann sich auch eine Recherche im Internet als sinnvoll erweisen, dort gibt es spezielle Seiten mit Immobilien-Angeboten. Selbstverständlich kann man sich auch an einen Immobilienmakler wenden.

Immobilienerwerb in Deutschland

Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland: Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland

Sie haben auch die Möglichkeit im Rahmen der deutsch-französischen Notarsprechstunden der INFOBEST PAMINA (Lauterbourg) mit einen Notar zu sprechen, um grundlegende Informationen zu erhalten: Die Notarsprechstunden finden jeweils am ersten Dienstag des Monats statt.

Auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl lädt zu solchen Sprechstunden ein, dort jeweils am zweiten Dienstag des Monats (Tel: 07851/991480).

Zuletzt geändert am 06.10.2022

Der Mietvertrag

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Der Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. In allen Fällen müssen die Namen der mietenden und vermietenden Person, die zu vermietende Unterkunft, die Höhe der Miete und das Datum, an dem der Mietvertrag rechtsgültig wird, genannt werden. Wenn Schönheitsreparaturen (zur Instandhaltung der Wohnung) und Nebenkosten nicht im Vertrag genannt werden, müssen sie von der vermietenden Person getragen werden.

Prinzipiell sind Mietverträge unbefristet. In diesem Fall kann die mietende Person den Vertrag unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auflösen. Die vermietende Person muss für die Kündigung eine gesetzlich anerkannte Begründung angeben. Die Kündigungsfrist beträgt dann je nach Länge des Vertrags drei bis neun Monate. Wenn eine Begründung vorliegt, kann der Vertrag schriftlich befristet werden.

Die Kaution

Die vermietende Person kann eine Kaution verlangen, wenn diese im Vertrag genannt wurde. Der Betrag dieser Kaution darf die dreifache Höhe der monatlichen Kaltmiete nicht übersteigen.

Eine Bestandsaufnahme ist nicht verpflichtend, kann aber als Beweismittel eingesetzt werden.

Weiterführende Links

Zuletzt geändert am 04.11.2022

Nebenkosten und weitere Gebühren

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Nebenkosten, die Sie an die vermietende Person zahlen, werden im Mietvertrag genannt. Darunter fallen zum Beispiel Heizkosten, Wasserkosten, Grundsteuer, Kosten für den Aufzug, Instandhaltung und Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen (zum Beispiel im Flur, Treppenaus, usw.). Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Hausmüll

Gebühren für die Beseitigung des Hausmülls gehören häufig zu den Nebenkosten. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie Ihre Mülltonnen beim Landratsamt des Landkreises, in dem Sie wohnen, bestellen oder anmelden. Informieren Sie sich beim Landratsamt Ihres Kreises über die Höhe der Gebühren sowie über die Mülltrennungsregelungen (jeder Kreis geht dabei anders vor).  

Wasser, Gas, Elektrizität

Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich ist die Wasserversorgung Aufgabe der Gemeinden. Mehr Informationen zu diesem Thema können Sie vom Rathaus Ihrer jeweiligen Gemeinde erhalten.

Der deutsche Energiemarkt ist seit Ende der 1990er Jahre privatisiert. Bevor Sie Ihren Gas- oder Stromlieferanten wählen, informieren Sie sich und vergleichen Sie die Leistungen.

Um sich über die Verbraucherrechte in Deutschland zu informieren, können Sie sich an das Europäische Verbraucherschutzzentrum wenden (siehe auch unten unter „nützliche Adresse“).

Zuletzt geändert am 06.10.2022

Hausrats- und Haftpflichtversicherung

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Eine Hausratsversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend. Durch die Hausratsversicherung werden Möbel und andere Gegenstände der mietenden Person, die sich in der Wohnung befinden, versichert. Wenn Sie eine solche Versicherung abschließen, werden Risiken, die mit einem Brandfall, Wasserschaden Diebstahl, Vandalismus, oder einer Naturkatastrophe verbunden sind, abgesichert. Im Gegensatz zur französischen Assurance Multirisques Habitation ist eine Haftpflichtversicherung nicht automatisch darin enthalten.

Zuletzt geändert am 02.08.2023

Wohngeld

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Wohngeld, wie es in Frankreich existiert, gibt es in dieser Form in Deutschland nicht. Dennoch können Personen mit einem geringen Einkommen diese Hilfe beantragen. Ob und in welcher Höhe das Wohngeld gezahlt wird, kommt auf das Gesamteinkommen der Familie, die Höhe der Miete und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen an. Sie können Ihren Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle beim Rathaus Ihres Wohnortes stellen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie dort.

Weiterführende Links

Zuletzt geändert am 03.08.2023

Immobilienkauf oder -bau

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Umfassende Informationen finden Sie beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz.

Das europäische Verbraucherschutzzentrum organisiert außerdem Immobiliensprechstunden mit deutsch-französischen Notaren und Finanzberatern. Daten und Orte dieser Sprechstunden finden Sie unter: https://www.cec-zev.eu/de/themen/immobilien/immobiliensprechstunde-in-kehl/ .

Wenn Sie ein Haus um- oder neu bauen möchten, müssen Sie sich zuvor beim Rathaus über die genaue Lage Ihres Grundstücks informieren und welche Vorgaben sich daraus ergeben. Gegebenenfalls übernimmt dies auch ein:e Architekt:in für Sie.

Informationen zum Bau eines Hauses in Deutschland (Ratschläge, Finanzierungsmöglichkeiten, …) finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Bundesverband und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Förderbank.

Haben Sie Fragen zum Erbrecht in Deutschland und Frankreich, können Sie sich zusätzlich bei Notarsprechstunde der INFOBEST PAMINA informieren. Diese findet jeden ersten Dienstag im Monat statt. Sie ist kostenlos. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

Zuletzt geändert am 22.08.2023

Linkliste: Nützliche Links zu Deutschland

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Bundes- und Landesbehörden

Allgemeine Informationsseiten zu Deutschland

Sozialversicherung

Kranken- und Pflegekassen

Arbeit und Unternehmen

Konsum

Grenzüberschreitendes

Zuletzt geändert am 08.09.2023
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