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Auflagen zum Umweltschutz

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Mesures environnementales

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Auflagen zum Umweltschutz in Deutschland

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Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden verschiedene Maßnahmen getroffen. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Die Umweltzonen werden durch Verkehrsschilder ausgewiesen. Fahrzeuge mit geringerem Schadstoffausstoß erhalten eine „Feinstaubplakette" (rot, gelb oder grün). Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß erhalten keine Plakette und dürfen in den Umweltzonen nicht mehr fahren, es drohen Bußgelder, wenn man ohne Plakette in die Umweltzone fährt. Auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine Plakette. Anhand der EG-Typgenehmigung – oder ansonsten Anhand des Datums der Erstzulassung – kann die für das Fahrzeug festgelegte Plakette ermittelt werden. Die in den Städten vorgesehenen Fahrverbote in verschiedenen Städten Baden-Württembergs sind erstmals 2008 in Kraft getreten.

Die Plaketten sind in Deutschland erhältlich bei:

  • autorisierten Werkstätten
  • TÜV und DEKRA Stationen
  • allen deutschen Zulassungsstellen
  • über das Internet

Weitere Informationen: Umweltbundesamt

Zuletzt geändert am 09.08.2023

Auflagen zum Umweltschutz in Frankreich

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Öko-Zuschlag

Seit dem 1. Januar 2008 gibt es in Frankreich eine zusätzliche Steuer, die zu der Kfz-Steuer hinzukommt: die Ökosteuer (Écotaxe). Sie ist auf erworbene oder zum ersten Mal in Frankreich oder im Ausland angemeldete Personenkraftwagen anwendbar, deren CO2-Ausstoß über 160g/km liegt. Die Ökosteuer wird bei Anmeldungen von neuen oder gebrauchten, importierten oder erworbenen Personenkraftwagen erhoben. Die Berechnung der Steuer basiert für CE abgenommene Personenkraftwagen auf der Höhe des CO2-Ausstosses, sobald er mehr als 160g/km beträgt.

Weitergehende Informationen über die Anzahl CV oder kW und die Höhe des CO2-Ausstosses nach Modell und Marke Ihres Autos finden Sie hier. Zusätzlich gibt es noch zwei zusätzliche Steuern, die taxe additionnelle (CO2-Steuer) und Taxe annuelle sur la détention d'un véhicule particulier polluant, die auf Fahrzeuge erhoben werden, die stark umweltschädlich sind.

Weitere Informationen: service-public.fr

 

Ökobonus

Ein Ökobonus belohnt die Personen, die ein neues Benzin-, Diesel-, Autogas-, Elektro- oder Hybridfahrzeug erwerben, das eine begrenzte Menge Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer emittiert.

Entweder kann der Händler diese Beihilfe vom Einkaufspreis abziehen oder Sie können sie bei der Agence de Services et de Paiement (ASP) beantragen.

Mehr zum Thema Ökobonus finden Sie hier.

Zuletzt geändert am 22.08.2023

Auflagen zum Umweltschutz in der Schweiz

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In der Schweiz sind bislang nur teilweise vergleichbare Massnahmen wie in Deutschland oder Frankreich getroffen worden.

Ein zentrales Instrument zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele ist die CO2-Abgabe. Sie ist eine Lenkungsabgabe und wird seit 2008 auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben. Damit verteuert sie die fossilen Brennstoffe und setzt so Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger.

Weiterführende Links

Zuletzt geändert am 11.06.2021
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