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Die Anerkennung in Deutschland

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Die Anerkennung in Deutschland

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Um einen ausländischen Berufsabschluss in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen, ist es notwendig, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Hierzu informieren die vielen verschiedenen Erstanlaufstellen.

In Deutschland können Bund, Länder oder Kammern für die Anerkennung von beruflicher Qualifikation zuständig sein

  • Die Länder führen die Anerkennungsverfahren für die in ihrer Zuständigkeit reglementierten Berufe durch (beispielsweise Gesundheitsberufe, Lehramt, Erziehung, Ingenieurswesen, Architektur).
  • Die Kultusministerkonferenz ist für die Bewertung von Hochschulabschlüssen zuständig (beispielsweise im Bereich für Physik, Journalismus, Ökonomie).
  • Für Handwerksberufe sind die Handwerkskammern vor Ort zuständig. Für IHK-Berufe ist es zentral die IHK-Fosa (Foreign Skills Approval) in Nürnberg zuständig.

Nicht-reglementierte Berufe in Deutschland

Manche Berufe (beispielsweise Kauffrau oder Kaufmann, Mechatroniker:in, Mechaniker:in, KfZ-Techniker:in, Friseur:in) sind in Deutschland nicht reglementiert. Das bedeutet, Sie können den Beruf ohne staatliche Zulassung und damit auch ohne eine Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses ausüben, aber nur, wenn Sie aus der EU, dem EWR oder der Schweiz zum Arbeiten nach Deutschland kommen. Kommen Sie allerdings aus einem anderen Land, einem sogenannten Drittstaat, müssen Sie auch bei einem nicht reglementierten Beruf die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss feststellen lassen.

Ansprechstellen

In Deutschland informiert die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Staatsangehörige von Mitglied-/Vertragsstaaten der EU/EWR und der Schweiz, die in einem dieser Staaten eine berufliche Qualifikation für einen in Deutschland reglementierten Beruf erlangt haben, über das Anerkennungsverfahren und die Zuständigkeiten in Deutschland. Außerdem gibt sie Personen mit einer deutschen beruflicher Qualifikation Auskunft über das Anerkennungsverfahren in dem jeweiligen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz.

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Graurheindorfer Str. 157
D-53117 Bonn
Tel.: +49 (0)228 / 501 -664, -352, -264 oder -347
E-Mail: zab@kmk.org

Baden-Württemberg

Zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg gibt es eine Broschüre und das Landesministerium für Integration stellt Informationen auf seiner Website bereit (auf Deutsch).

Eine Liste aller Ansprechpartner:innen in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Umfangreiche Auskünfte rund um Arbeiten und Leben in Deutschland können Sie beim „Welcome-Center Baden Württemberg“ erhalten.

Rheinland-Pfalz

Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Eine Liste aller Ansprechpartner:innen in Rheinland-Pfalz gibt es hier.

Weitere Erstinformationen zur Anerkennung in Rheinland-Pfalz erhalten Sie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Zeugnisbewertung bei ausländischem Hochschulabschluss

Für Inhaber:innen eines ausländischen Hochschulabschlusses stellt die ZAB auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus. Das ist ein offizielles Dokument, mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden. Sie ist eine vergleichende Einstufung, aber keine Anerkennung. Die Zeugnisbewertung gibt den deutschen Bildungsabschluss an, mit dem der ausländische Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung. Aus der Bescheinigung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Für alle Formalitäten im Rahmen einer Einschreibung an einer deutschen Hochschule sollte man sich direkt an das Akademische Auslandsamt der gewünschten Hochschule wenden.

Im Gegensatz zu Frankreich und der Schweiz ist in Deutschland die Validierung von im Berufsleben erworbenen Kompetenzen nur in begrenztem Maße möglich. Es gibt noch keinen globalen gesetzlichen Rahmen. In der Tat wird „informelles Lernen“ in Deutschland nicht wirklich anerkannt. Jedoch richtete sich die Debatte immer mehr auf die Sichtbarkeit und Anerkennung von informellem Lernen und von persönlichem Know-how, insbesondere dank der Weiterbildungspässe. So kann man einen „ProfilPASS“ ausfüllen, welcher persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsmarkt sichtbar macht. Er führt jedoch weder zum Erhalt eines ein Zeugnisses noch eines Abschlusses.

Weiterführende Links

Zuletzt geändert am 22.08.2023
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