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Die Anerkennung in Frankreich

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La reconnaissance en France

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Die Anerkennung in Frankreich

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In Frankreich gibt es keine rechtliche Grundlage, die die Gleichstellung eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem in Frankreich erworbenen Berufsabschluss regeltoder garantiert. Im Gegenzug kann beim französischen ENIC-NARIC-Zentrum, welches dem Centre international d'études pédagogiques (CIEP) angegliedert ist, ein Vergleichbarkeitsnachweis (Attestation de comparabilité) für einen im Ausland erhaltenen Abschluss, für ein Studium oder eine Ausbildung beantragt werden.

Der Vergleichbarkeitsnachweis ist nützlich um:

  • eine Arbeitsstelle zu suchen und einen ausländischen Abschluss gegenüber einem oder einer Arbeitgeber:in geltend zu machen, wenn der erwünschte Beruf nicht reglementiert ist;
  • ein Studium in einer französischen Bildungseinrichtung fortzuführen, wenn diese es erfordert;
  • sich bei einer französischen Universität oder ähnlichen Einrichtung einzuschreiben, wenn diese einen solchen Nachweis fordert.

Ansprechperson

Centre international d'études pédagogiques (CIEP)
1 avenue Léon-Journault
F-92318 Sèvres cedex
Tel.: +33 (0)1 45 07 60 00
Fax: +33 (0)1 45 07 60 01
https://www.france-education-international.fr/

Die Validierung von im Berufsleben erworbenen Kompetenzen

In Frankreich ist die Validierung im Berufsleben erworbener Kompetenzen (Validation des acquis de l’expérience, VAE) eine Maßnahme, mit der sich jede Person, unabhängig von Alter, Schulabschluss oder Status, ihre informell im Berufsleben erworbenen Kompetenzen anerkennen lassen kann, um ein Diplom, einen Titel oder ein Zeugnis über eine berufliche Qualifikation zu erhalten. Die einzige Bedingung ist, mindestens drei Jahre lang eine Beschäftigung ausgeübt zu haben, die mit dem Inhalt des angestrebten Abschlusses in Zusammenhang steht. Zunächst muss man mit einer lokalen Beratungsstelle Kontakt aufnehmen, die die Berufserfahrung der Kandidatinnen oder des Kandidaten prüft, mit ihnen zusammen das Niveau des Abschlusses und den zu validierenden Abschluss festlegt und sie an eine zuständige Einrichtung verweist.

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Zuletzt geändert am 01.09.2023
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