Ab- und Anmelden bei der Wohngemeinde
Zum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernenWichtig beim Zuzug oder beim Wegzug sind die Abmeldung bei der alten respektive die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde. Bei den meisten Gemeinden müssen Sie sich persönlich ab- bzw. anmelden. In der Regel müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug bei der neuen Wohngemeinde anmelden.
Nach heutigem Stand sind EU-Bürger:innen und Schweizer Staatsangehörige nicht grundsätzlich verpflichtet, sich in Frankreich bei der Gemeinde zu melden. In einigen Gemeinden im Gebiet Alsace-Moselle ist eine derartige Meldung allerdings obligatorisch. Fragen Sie bei Ihrer Wohngemeinde nach – wenn Sie in Ihrer Gemeinde gemeldet sind, müssen Sie sich bei einem Wegzug abmelden.
Bevor Sie wegziehen müssen Sie Ihre (französische) Steuerbehörde über Ihren Umzug informieren und ihr die neue Adresse melden.
Zuletzt geändert am 02.08.2023- COVID-19 – Informationen F/D/CH
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