Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland
Zum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernenAlle Angestellten und Auszubildenden sind unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität vom Gesetz her unfallversichert. Diese gesetzliche Unfallversicherung deckt Betriebsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab.
Wer in den gesetzlichen Versicherungsschutz erfasst ist, erfahren Sie hier:
http://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/index.jsp
Die Arbeitgeber:innen melden das Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungsträger an und zahlen den kompletten Beitrag. Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei der Personalstelle Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitsgebers.
Unternehmer:innen sind verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger innerhalb von drei Tagen alle Unfälle im Unternehmen (auch Unfälle auf Betriebswegen, Dienstreisen, Wege von und zur Arbeit) zu melden, bei denen eine Arbeitskraft so verletzt wird, dass sie für mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder stirbt.
Zuletzt geändert am 03.04.2024- COVID-19 – Informationen F/D/CH
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