Medizinische Behandlung und Kostenübernahme nach einem Unfall (Schweiz)
Zum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernenDie Versicherten haben insbesondere Anspruch auf angemessene Behandlung der Unfallfolgen (u. a. ambulante ärztliche Behandlung; verordnete Arzneimittel; Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in einem Krankenhaus), sowie auf Übernahme/Erstattung der entsprechenden Kosten (also z. B. auch Reise-, Transport- und Rettungskosten).
Zuletzt geändert am 05.08.2016- COVID-19 – Informationen F/D/CH
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