Navigation
de

Gesetzliche Unfallversicherung in der Schweiz

Weiter auf Deutsch …
fr

L’obligation d’être assuré contre les accidents en Suisse

Continuer en français …

Tagegeld nach einem Unfall

Zum PDF-Export hinzufügen

Ist die versicherte Person infolge des Unfalls voll oder teilweise arbeitsunfähig, so hat sie Anspruch auf ein Taggeld. Das Taggeld wird ab dem dritten Tag nach dem Unfall ausgerichtet und beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 % des versicherten Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger. Den Verdienstausfall für den ersten und den zweiten Tag nach dem Unfall schuldet zu 80 % der oder die Arbeitgeber:in.

Zuletzt geändert am 31.07.2023
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.