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Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

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La convention fiscale germano-suisse

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Erbschaften und Schenkungen

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Die Besteuerung von Erbschaften ist in einem gesonderten Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz geregelt, nämlich dem Abkommen vom 30. November 1978 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftssteuern.

Das Abkommen findet Anwendung, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls in Deutschland, der Schweiz oder in beiden Staaten einen Wohnsitz hatte. Nach dem Grundprinzip des Abkommens unterliegt unbewegliches Vermögen und Betriebsvermögen einer Betriebsstätte der Besteuerung im Belegenheitsstaat der Immobilie/ des Betriebes. Das übrige Vermögen wird in demjenigen Staat besteuert, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte.

Zuletzt geändert am 22.03.2021
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