Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Zum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernenArt. 17 Abs. 1
Grundsätzlich werden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, d.h. Löhne, Gehälter und ähnliche Vergütungen in dem Staat besteuert, in dem die Person ansässig ist, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Staat ausgeübt. Wenn die Tätigkeit im anderen Staat ausgeübt wird, können die Einkünfte auch im Tätigkeitsstaat besteuert werden (Art. 17 I DBA F/CH von 1966). Aber auch von dem Prinzip der Besteuerung im Arbeitsstaat gibt es Ausnahmen.
Zuletzt geändert am 03.02.2023- COVID-19 – Informationen F/D/CH
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