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Pflegeversicherung in Frankreich

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Wenn Sie dem französischen Sozialversicherungsrecht unterstehen, gilt französisches Recht. In Frankreich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, das Pflegerisiko abzudecken. Sie können aber eine private Pflegeversicherung abschließen, wenn Ihnen dies wichtig ist. Informationen zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung in Frankreich finden Sie hier.

Leistungen von der privaten Pflegeversicherung können gegebenenfalls mit französischem Pflegegeld (Allocation Personnalisée d'Autonomie - APA) kumuliert werden. Begünstigt werden Personen, welche das 60. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig davon, ob sie zuhause oder im Pflegeheim wohnen. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der ärztlich festgestellten Pflegestufe und dem Einkommen. Zuständig ist in der Regel das Département. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F10009

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Zuletzt geändert am 31.08.2023
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