Pflegeversicherung in der Schweiz
Zum PDF-Export hinzufügenWenn Sie dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstehen, gilt schweizerisches Recht. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, das Pflegerisiko abzudecken. Teilweise sind die entsprechenden Leistungen bereits über die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt, gewisse Bereiche finden sich zudem im Leistungskatalog der Invalidenversicherung wieder.
Sie können aber eine private Pflegeversicherung abschließen, wenn Ihnen dies wichtig ist. Informationen zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung in der Schweiz finden Sie bei den einzelnen Versicherungsunternehmen.
Weiterführende Links
- TRISAN: Informationen für Bürger:innen
- Ratgeber Krankenversicherung für Grenzgänger:innen, Leitfaden für die Patientenmobilität am Oberrhein, Infoblätter zur Pflege in Deutschland und Frankreich
- https://www.trisan.org/buergerinfos