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Familienleistungen im grenzgänger Kontext

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Les prestations familiales en contexte frontalier

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Familienleistungen in Deutschland

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Kindergeld

In Deutschland kann ab dem ersten Kind Kindergeld bezogen werden. Dies gilt auch für Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel oder Geschwister, wenn sie im Haushalt der oder des Antragstellenden leben.

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig ausgezahlt. Es wird ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr ohne Berücksichtigung der Einkünfte des Kindes ausgezahlt.

Danach kann es bis zum

  • 21. Lebensjahr ausbezahlt werden, wenn das Kind studiert oder arbeitslos ist;

  • 25. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt werden, wenn es sich in Berufs- oder Schulausbildung befindet oder studiert sowie während Übergangszeiten zwischen Ausbildungsabschnitten oder wenn ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolviert wird.

Ab dem 18. Lebensjahr werden eventuelle Einkünfte des Kindes berücksichtigt. Es zählt nicht mehr die Summe der Einkünfte, sondern die Art der Einkünfte. Manche Einkommensarten sind für Kindergeld „schädlich“ (zum Beispiel Gehalt).

Behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht für Ihren Unterhalt aufkommen können, bekommen Kindergeld ohne Altersbegrenzung.

Leistungshöhe: Seit Januar 2023, beträgt das Kindergeld 250 € monatlich pro Kind.

In Deutschland können Sie alle Familienleistungen erst nach der Geburt des Kindes beantragen.

Um Familienleistungen sowohl im Beschäftigungsland als auch im Wohnsitzland zu erhalten, muss in beiden Ländern ein Antrag gestellt werden. Sie sollten zunächst klären, welches Land in Ihrem Fall vorrangig ist und dort ein Antrag stellen.
In dem Land, in dem Sie eine Differenzzulage oder einen Unterschiedsbeitrag zu den Familienzulagen beantragen, müssen Sie zusätzlich zum Antrag noch das Formular E 411, das Sie von den Familienkassen erhalten, und eine Familienstandbescheinigung einreichen.

  • Auf dem Formular E 411 bestätigt Ihnen vorab die vorrangige Familienkasse die Höhe der an Sie ausbezahlten Leistungen.

  • Auf der Familienstandbescheinigung bestätigt Ihnen die Gemeinde, dass die Kinder, für die Sie Familienleistungen beantragen, dort gemeldet sind.

 

Formulare für den deutschen Kindergeld-Antrag

  • Antrag auf Kindergeld

  • Anlage Kind (eine Anlage pro Kind)

  • Anlage Ausland (bei Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung im Ausland)

  • Familienstandbescheinigung

  • E 411

  • Arbeitgeberbescheinigung

  • Freistellungbescheinigung oder Steuerbescheid

  • Kopie der Geburtsurkunde

Die Formulare sind aud Deutsch und Französisch auf der Internetseite der Arbeitsagentur zu finden.

 

Zusatzinformationen, Adressen und Links :

Postanschrift für alle aus Frankreich kommenden Anträge:

Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Baden-Württemberg West
D - 76088 Karlsruhe

Familien mit Wohnsitz Frankreich und Arbeitsort Deutschland; Familien mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort in Deutschland; Bezug von Renten/Waisenrenten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung

Angehörige von Streitkräften (NATO): 

Familienkasse Offenburg
Weingartenstraße 3
D-77654 Offenburg (diese Adresse nicht für die Post benutzen)
Tel.: +49 (0)781/9393606
E-Mail: Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F31@arbeitsagentur.de

Unsere Broschüre: Kindergeld

Kindergeld : Informations de base et check-list (fr)
Typ: PDF — Größe: 9 MB

Weiterführende Links

Zuletzt geändert am 29.04.2024
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