Familienleistungen in Frankreich
Zum PDF-Export hinzufügenIn Frankreich ist die Caisse d’Allocations familiales für die Familienleistungen zuständig.
Sie haben die Möglichkeit einen Antrag online zu stellen auf www.caf.fr, mit einem individuellen Zugang, mon compte.
Prime à la naissance
Um diesen „Geburtenzuschuss“ (Geburtsprämie für Personen, die in Frankreich wohnen) zu erhalten, muss man die französische Familienkasse (CAF) rechtzeitig über die Schwangerschaft (innerhalb der ersten 14 Wochen der Schwangerschaft) oder nach einer Adoption informieren : auf www.caf.fr, mit einem individuellen Zugang, mon compte.
Die Prime à la naissance ist eine Einmalzahlung.
Allocations familiales
Die Leistungshöhe bestimmt sich nach Anzahl (ab zwei Kindern) und Alter der Kinder und ist einkommensabhängig.
Zudem gibt es Zuschläge für ältere Kinder ab 14 Jahre und eine zusätzliche Pauschale für Familien mit mindestens drei Kindern, wenn ein Kind 20 Jahre alt ist.
Sie haben die Möglichkeit einen Antrag online zu stellen auf www.caf.fr, mit einem individuellen Zugang, mon compte.
Prestation d’Accueil du Jeune Enfant (PAJE)
Die PAJE ist eine Familienleistung bei Geburt eines Kindes der französischen Familienkasse CAF und beinhaltet verschiedene Leistungen:
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Allocation de base : Diese Grundbeihilfe ist für die Erziehungs- und Unterhaltskosten eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren vorgesehen.
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PreParE (Elterngeld): Beihilfe für die Zeit des Erziehungsurlaubs. Sie richtet sich danach, inwieweit die Erwerbstätigkeit reduziert wurde, und nach dem Bezug der Allocation de base.
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Complément de libre choix de mode de garde: Beihilfe für die außerhäusliche Betreuung des Kindes, wenn Ihr Kind von einer oder einem qualifizierten Tagesmutter oder -vater, einem Verein, einer anerkannten privaten Kinderbetreuung oder in Ausnahmefällen in einer Krippe betreut wird. Es ist abhängig von Einkommen der Eltern und Alter der Kinder.
Sie haben die Möglichkeit einen Antrag online zu stellen auf www.caf.fr, mit einem individuellen Zugang, mon compte.
Allocation de rentrée scolaire (ARS)
Diese einkommensabhängige Leistung für Schulbedarf ist für Schulkinder in Frankreich zwischen 6 und 18 Jahren gedacht. Sie kann ab dem ersten Kind bezogen werden. Die Höhe liegt je nach Alter pro Jahr und pro Schulkind.
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Complément familial
Diese Familienleistung ist einkommensabhängig und richtet sich an Eltern mit geringem Einkommen, die mindestens drei unterhaltsberechtigte Kinder im Alter zwischen 3 und 21 Jahren haben und in Frankreich wohnen.
Sie haben die Möglichkeit einen Antrag online zu stellen auf www.caf.fr, mit einem individuellen Zugang, mon compte.