Leistung zur Betreuung von Kindern in der Schweiz
Zum PDF-Export hinzufügenIn der Schweiz existiert kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Betreuungsgeld. Die einzelnen Kantone sind aber frei, solche Zulagen vorzusehen. Abhängig vom Kanton, in welchem der Arbeitsplatz liegt, kann also unter Umständen ein Anspruch auf Betreuungsgeld gegeben sein. Der oder die Arbeitgeber:in oder die zuständige Ausgleichskasse (vgl. hier) geben entsprechende Auskünfte.
Weiterführende Links
- Kinderbetreuung - ch.ch
- https://www.ch.ch/de/kinderbetreuung/