Familienleistungen
Zum PDF-Export hinzufügenBei einem Umzug ins Nachbarland müssen Sie die zuständige Familienkasse und gegebenenfalls Elterngeldstelle (in Baden-Württemberg die L-Bank) informieren. Im Prinzip haben Sie Anspruch auf Familienleistungen, wenn Sie in einem Land einer Beschäftigung nachgehen oder ansässig sind. Arbeiten und wohnen Sie in verschiedenen Ländern, regelt die Prioritätsregelung, welches Land zuerst die Leistungen zahlt und welches eventuell eine Differenz zahlt.
Wichtig ist, dass Sie, wenn Sie in unterschiedlichen Ländern arbeiten und wohnen, in allen Ländern entsprechende Anträge stellen.