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Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Abschlüsse

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La reconnaissance des qualifications professionnelles et des diplômes

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Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und Abschlüssen

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Die europäischen Bestimmungen

Die Anerkennung für den Zugang zu den sogenannten reglementierten Berufen ist in Europa durch eine gemeinsame Richtlinie geregelt (2005/36/EG und 2013/55/EU). Sie gilt für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU, des EWR und der Schweiz, die ihre Qualifikation in einem Mitgliedsstaat erworben haben, und gewährleistet ihnen den Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Einheimischen.

Reglementierte Berufe sind Berufe, für deren Ausübung man über bestimmte Berufsqualifikationen verfügen muss. Auf der Website der europäischen Kommission finden Sie eine Datenbank der reglementierten Berufe.

Das Netzwerk ENIC-NARIC (European Network of Information Centres - National Academic Recognition Information Centres)  informiert in allen europäischen Ländern über die Anerkennung von ausländischen akademischen Abschlüssen, über die Ausübung eines reglementierten Berufes und stellt Bescheinigungen über die Anerkennung von Studienleistungen aus. Jeder EU- und EWR-Staat sowie die Schweiz verfügt über eine solche Informationsstelle (Anlaufstellen in DeutschlandFrankreich und der Schweiz).

Keine automatische Anerkennung akademischer Abschlüsse

Akademische Abschlüsse werden nicht automatisch europaweit anerkannt. Man muss unter Umständen ein nationales Verfahren durchlaufen, um sich einen akademischen Grad oder Abschluss in einem anderen europäischen Land anerkennen zu lassen. In den meisten Fällen kann man sich einen Vergleichbarkeitsnachweis für einen Hochschulabschluss ausstellen lassen, aus dem hervorgeht, inwiefern der Abschluss aus einem anderen EU-Land oder EWR-Staat oder der Schweiz mit den nationalen Abschlüssen vergleichbar ist. Auch in diesem Fall ist die jeweilige ENIC-NARIC-Stelle in dem Zielland Ansprechpartner für alle Fragen.

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Zuletzt geändert am 08.08.2023
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