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Arbeiten im Nachbarland

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Ein Arbeitsverhältnis ist zugleich gesetzlichen wie auch vertraglichen Regelungen unterworfen. Im Arbeitsrecht unterscheiden sich die deutschen, französischen und schweizerischen Gesetze in mehreren Punkten. Es gibt kein einheitliches europäisches oder grenzüberschreitendes Arbeitsrecht, das auf alle Arbeitskräfte Anwendung findet, die in einem Staat wohnen und in einem anderen arbeiten. Daher ist es ratsam, sich über die Gesetze des Beschäftigungsstaates, in dem man arbeiten möchte, zu informieren.

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Zuletzt geändert am 11.11.2024
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