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Die Arbeitslosigkeit in Deutschland

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L’assurance chômage en Allemagne

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Die Arbeitslosigkeit in Deutschland

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Die Arbeitslosenversicherung wird in Deutschland durch das Dritte Sozialgesetzbuch (auch SGB III genannt) von 1998 geregelt. Die zuständige Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit, welche in Nürnberg ihren Sitz hat und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt ist.

Zuletzt geändert am 28.09.2023
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