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Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen

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La convention fiscale franco-allemande

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Erbschaften und Schenkungen

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Zwischen Deutschland und Frankreich wurde am 12. Oktober 2006 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen geschlossen, welches am 03. April 2009 in Kraft getreten ist.

Zuletzt geändert am 15.02.2021
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