Navigation
de

Die Arbeitslosigkeit in Frankreich

Weiter auf Deutsch …
fr

L’assurance chômage en France

Continuer en français …

Die Arbeitslosigkeit in Frankreich

Zum PDF-Export hinzufügen

Die französische Arbeitslosenversicherung, welche alle unfreiwillig arbeitslos gewordenen Angestellten entschädigt, basiert auf einer Vereinbarung, die zwischen den Sozialpartnern geschlossen wird. Diese Vereinbarung wird regelmäßig im gesetzlichen Rahmen neu verhandelt (in der Regel alle zwei bis drei Jahre) und kann erst in Kraft treten, wenn es von den politischen Entscheidungsinstanzen bewilligt wurde.

Die UNEDIC (Union nationale interprofessionnelle pour l'emploi dans l'industrie et le commerce, nationale berufsübergreifende Union für die Beschäftigung in Industrie und Handel), welche von den Sozialpartnern getragen wird, verwaltet die Arbeitslosenversicherung und bestimmt die genauen Modalitäten der Entschädigung. France Travail * (französische Arbeitsagentur, ehemals Pôle emploi genannt) ist für die Anmeldung, die Betreuung, die Beratung, die Fortbildung sowie die Vermittlung von Arbeitslosen sowie die Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld und dessen Auszahlung zuständig.

Das Arbeitslosenversicherungssystem wird durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Seit 2019 zahlen nur noch die Arbeitgeber:innen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitnehmerbeiträge wurden, außer für intermittents du spectacle (französischer Status für auf Produktionsdauer Beschäftigte in der Kulturbranche) und bestimmte im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer:innen, abgeschafft. Der Staat beteiligt sich über Steuereinnahmen (einen Teil der CSG) an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung, um den abgeschafften Arbeitnehmerbeitrag zu ersetzen.

Die Sozialpartner haben das letzte Abkommen zur Arbeitslosenversicherung am 14. April 2017 unterschrieben. Da keine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern zustande kam, wurden die neuen Regeln für die Arbeitslosenversicherung durch zwei Dekrete vom 26. Juli 2019 (Dekret Nr. 2019-797 und Dekret Nr. 2019-796) festgelegt.

*Zu beachten : Am 1. Januar 2024 wurde Pôle emploi gemäß dem Gesetz für Vollbeschäftigung in France Travail umbenannt. France Travail wird die Namensänderung von Pôle emploi in France Travail schrittweise ab dem 1. Januar 2024 auf seiner Website, seinen Apps, seinen Kommunikationsmittel und in seinen Agenturen durchführen.

Zuletzt geändert am 17.01.2024
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.