Anwälte, Steuerberater und Notare
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Zuletzt geändert am 03.08.2016Immobilienerwerb
Deutschland und Frankreich
Sie möchten in Deutschland oder Frankreich eine Immobilie erwerben oder bauen? Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz bietet einmal im Monat eine Sprechstunde zu Immobilienfragen an. Dort beraten deutsche und französische Notare und Steuerberater.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Die Beratung ist kostenlos.
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3
D-77694 Kehl
Tel: +49 (0)7851 / 991 48 0
Fax: +49 (0)7851 / 991 48 11
E-Mail: info@cec-zev.eu
www.cec-zev.eu
Schweiz
Das offizielle Schweizer Informations-Portal ch.ch gibt einige Hinweise zum Immobilienerwerb in der Schweiz:
www.ch.ch/de/immobilien-kaufen-als-auslander/
Informationen des Bundesamts für Justiz BJ zum Immobilienerwerb durch im Ausland wohnhafte Personen:
www.bj.admin.ch/bj/de/home/wirtschaft/grundstueckerwerb.html
Zuletzt geändert am 04.08.2016Erbschaften und Schenkungen
Zwischen Deutschland und Frankreich wurde am 12. Oktober 2006 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen geschlossen, welches am 03. April 2009 in Kraft getreten ist.
Zuletzt geändert am 15.02.2021