Familienleistungen in Frankreich
Zum PDF-Export hinzufügenIn Frankreich gibt es verschiedene Leistungen.
Prestation d’Accueil du Jeune Enfant (PAJE)
Die PAJE ist eine Familienleistung bei Geburt eines Kindes der französischen Familienkasse CAF und beinhaltet verschiedene Leistungen:
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Allocation de base: Diese Grundbeihilfe ist für die Erziehungs- und Unterhaltskosten eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren vorgesehen. Sie beträgt 184,62 € pro Monat (Stand 2021); die Auszahlung ist einkommensabhängig.
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PreParE (Elterngeld): Beihilfe für die Zeit des Erziehungsurlaubs in Höhe von 148,72 € bis 398,79 € pro Monat (Stand 2021). Sie richtet sich danach, inwieweit die Erwerbstätigkeit reduziert wurde, und nach dem Bezug der „Allocation de base“.
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Complément de libre choix de mode de garde: Beihilfe für die außerhäusliche Betreuung des Kindes, wenn Ihr Kind von einer/m qualifizierten Tagesmutter/-vater, einem Verein, einer anerkannten privaten Kinderbetreuung oder in Ausnahmefällen in einer Krippe betreut wird. Abhängig von Einkommen der Eltern und Alter der Kinder kann das CMG zwischen 89,03 € und 470,69 € betragen.
Prime à la naissance
Um diesen „Geburtenzuschuss“ (Geburtsprämie für Personen, die in Frankreich wohnen) zu erhalten, muss man die französische Familienkasse (CAF) rechtzeitig über die Schwangerschaft informieren (innerhalb der ersten 14 Wochen der Schwangerschaft). Die „Prime à la naissance“ ist eine Einmalzahlung in Höhe von 948,27 € (Stand 2021).
Allocations familiales
Die Leistungshöhe bestimmt sich nach Anzahl (ab zwei Kindern) und Alter der Kinder und ist einkommensabhängig.
Zahl der Kinder | Summe (Stand 2021) |
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2 Kinder | bis zu 132,08 € |
3 Kinder | bis zu 301,30 € |
jedes weitere Kind | bis zu 169,22 € |
Zudem gibt es Zuschläge für ältere Kinder und eine zusätzliche Pauschale für Familien mit mindestens drei Kindern, wenn das älteste Kind 20 Jahre alt ist.
Allocation de rentrée scolaire (ARS)
Diese einkommensabhängige Leistung für Schulbedarf ist für Schulkinder zwischen sechs und 18 Jahren gedacht. Sie kann ab dem ersten Kind bezogen werden. Die Höhe liegt je nach Alter bei 370,31 € bis 404,28 € pro Jahr und pro Schulkind (Stand 2021).
Complément familial
Diese Familienleistung ist einkommensabhängig und richtet sich an Eltern mit geringem Einkommen, die mindestens drei unterhaltsberechtigte Kinder im Alter zwischen drei und 21 Jahren haben. Die Höhe beträgt zwischen 171,91 € und 257,88 € pro Monat (Stand 2021).
Familienzulagen in der Schweiz
Zum PDF-Export hinzufügenSeit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) in Kraft. Dieses gibt einen nationalen Rahmen vor, nach dem die Kantone ihre Gesetzgebung auszurichten haben. Ergänzend zu den Bundesregelungen gibt es somit in jedem Kanton eine Gesetzgebung über die Familienzulagen. Die Familienzulagen sind auch Gegenstand von Staatsverträgen und im Verhältnis zu den Staaten der EU und der EFTA sind die Koordinationsnormen der EU anwendbar.
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.
Seit 1. Januar 2013 sind alle Selbständigerwerbenden in der Schweiz obligatorisch dem FamZG unterstellt. Sie sind somit anspruchsberechtigt aber auch beitragspflichtig. Die Selbständigerwerbenden müssen sich im Kanton ihres Geschäftssitzes zwingend einer Familienausgleichskasse anschließen.
Für die Familienzulagen in der Landwirtschaft bleibt das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) als Spezialgesetz/Sonderregelung weiter bestehen.
Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:
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eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahren
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eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren.
Hinweis: Für detaillierte Auskünfte und Fragen können Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse oder deren Zweigstellen wenden, die Sie gerne und kompetent beraten.
Weiterführende Links
- AHV - Familienzulagen
- https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Familienzulagen-FZ
- BSV - Familienzulagen
- https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/famz.html
- BSV - Familienzulagen: Kinder mit Wohnsitz im Ausland
- https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/famz/grundlagen-und-gesetze/ausland.html
- BSV - Kantonale Regelungen über die Familienzulagen
- https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/famz/grundlagen-und-gesetze/kantonaleregelungen.html
- BSV - Familienzulagengesetzgebung
- https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/famz/grundlagen-und-gesetze.html
Kindergeld in Deutschland
Zum PDF-Export hinzufügenFamilien mit Wohnsitz Frankreich und Arbeitsort Deutschland
Angehörige von Streitkräften (NATO):
Familienkasse Offenburg
Weingartenstraße 3
D-77654 Offenburg (diese Adresse nicht für die Post benutzen)
Tel.: +49 (0)781/9393606
E-Mail: Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F31@arbeitsagentur.de
Postanschrift für alle aus Frankreich kommenden Anträge:
Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Baden-Württemberg West
D - 76088 Karlsruhe
Familien mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort in Deutschland
Familienkasse Lörrach
Adresse: Brombacher Str. 2 (diese Adresse nicht für die Post benutzen)
| Postanschrift: Alle Briefe für die Familienkassen Lörrach und Offenburg Familienkasse Baden-Württemberg West |
- Tel: 0800 4 5555 30 (persönliche Anliegen; gebührenfrei; nur aus dem deutschen Telefonnetz erreichbar) Montag - Freitag 08.00 - 18.00 Uhr
- Tel: 0800 4 5555 33 (Auszahlungstermine; nur aus dem deutschen Telefonnetz erreichbar) - täglich 00:00 - 24:00 Uhr
- Tel: +49 (0)911 12031010 (für Anrufe aus dem Ausland; gebührenpflichtig)
Fax: +49 (0)7621/178260585
E-Mail: Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F31@arbeitsagentur.de
Bezug von Renten/Waisenrenten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung
Familienkasse Nürnberg
Solgerstraße 1
D-90429 Nürnberg