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Pflegeversicherung, Schweiz

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Assurance dépendance, Suisse

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Krankheit und Pflege

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In welchem Land Sie sich krankenversichern müssen, richtet sich danach, welchem Sozialversicherungsrecht Sie unterstehen. In diesem Land müssen nach den jeweils geltenden nationalen Vorschriften Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Außerdem müssen Sie sich grundsätzlich auch in diesem Land krankenversichern.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist das sogenannte Optionsrecht für
Grenzgänger:innen in die Schweiz.

Informationen dazu, welches Sozialversicherungsrecht anwendbar ist, finden Sie oben in der Rubrik Sozialversicherung - Einleitung.

Mehr zum Thema

Zuletzt geändert am 26.09.2023

Pflegeversicherung in der Schweiz

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Wenn Sie dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstehen, gilt schweizerisches Recht. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, das Pflegerisiko abzudecken. Teilweise sind die entsprechenden Leistungen bereits über die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt, gewisse Bereiche finden sich zudem im Leistungskatalog der Invalidenversicherung wieder.

Sie können aber eine private Pflegeversicherung abschließen, wenn Ihnen dies wichtig ist. Informationen zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung in der Schweiz finden Sie bei den einzelnen Versicherungsunternehmen.

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Zuletzt geändert am 11.07.2023
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