Renten
Zum PDF-Export hinzufügenAltersrenten werden in Europa jeweils von demjenigen Staat ausgerichtet, in dem die entsprechenden Beitragszeiten geleistet wurden. Wenn Beitragszeiten in mehreren Staaten geleistet wurden, entstehen daraus mehrere Rentenansprüche. Die ehemaligen Arbeitskräfte erhalten also aus jedem Land, in welchem Beiträge geleistet wurden, eine anteilige Rente, entsprechend der national geltenden gesetzlichen Regeln.
Anmerkung: Aufgrund der Tatsache, dass die hier einschlägigen gesetzlichen Regeln für die EU/EWR-Länder und die Schweiz identisch sind, wird in der Folge für diese Ländergruppe der Sammelbegriff „Mitgliedstaat(en)“ verwendet.
- Sozialversicherung → Renten → Renten Grenzüberschreitend
- Sozialversicherung → Renten → Renten in Deutschland
- Sozialversicherung → Renten → Renten in Frankreich
- Sozialversicherung → Renten → Renten in der Schweiz
Direkte Steuern
Zum PDF-Export hinzufügenDirekte Steuern im grenzüberschreitenden Kontext
Beim Thema Steuern bestehen in vielen Bereichen keine EU-Regelungen. Vielmehr gelten hier oftmals bilaterale Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen den einzelnen Ländern, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese betreffen zum Beispiel die Einkommenssteuer, Lohnsteuer oder Kapitalertragssteuer.
Wo muss ich welche ausländischen Einkünfte versteuern?
Im Oberrheingebiet gelten gleich drei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für grenzüberschreitende Sachverhalte,
- die Deutschland und Frankreich betreffen, das Deutsch-Französische DBA;
- die Deutschland und die Schweiz betreffen, das Deutsch-Schweizerische DBA;
- die Frankreich und die Schweiz betreffen, das Französisch-Schweizerische DBA.
Unsere Broschüren: Homeoffice im grenzüberschreitenden Kontext
- Steuern → Direkte Steuern → Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen
- Steuern → Direkte Steuern → Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
- Steuern → Direkte Steuern → Das französisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen