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Renten

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Altersrenten werden in Europa jeweils von demjenigen Staat ausgerichtet, in dem die entsprechenden Beitragszeiten geleistet wurden. Wenn Beitragszeiten in mehreren Staaten geleistet wurden, entstehen daraus mehrere Rentenansprüche. Die ehemaligen Arbeitskräfte erhalten also aus jedem Land, in welchem Beiträge geleistet wurden, eine anteilige Rente, entsprechend der national geltenden gesetzlichen Regeln.

Anmerkung: Aufgrund der Tatsache, dass die hier einschlägigen gesetzlichen Regeln für die EU/EWR-Länder und die Schweiz identisch sind, wird in der Folge für diese Ländergruppe der Sammelbegriff „Mitgliedstaat(en)“ verwendet.

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Zuletzt geändert am 14.10.2022

Direkte Steuern

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Direkte Steuern im grenzüberschreitenden Kontext

Beim Thema Steuern bestehen in vielen Bereichen keine EU-Regelungen. Vielmehr gelten hier oftmals bilaterale Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) zwischen den einzelnen Ländern, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese betreffen zum Beispiel die Einkommenssteuer, Lohnsteuer oder Kapitalertragssteuer.

Wo muss ich welche ausländischen Einkünfte versteuern?

Im Oberrheingebiet gelten gleich drei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für grenzüberschreitende Sachverhalte,

  • die Deutschland und Frankreich betreffen, das Deutsch-Französische DBA;
  • die Deutschland und die Schweiz betreffen, das Deutsch-Schweizerische DBA;
  • die Frankreich und die Schweiz betreffen, das Französisch-Schweizerische DBA.

Unsere Broschüre: Homeoffice im grenzüberschreitenden Kontext

Homeoffice_Sonderregelungen für Grenzgänger:innen (de)
Typ: PDF — Größe: 146 KB
Homeoffice am Oberrhein - Ein Leitfaden für Grenzgänger:innen und ihre Arbeitgeber:innen (de)
Typ: PDF — Größe: 1005 KB

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Zuletzt geändert am 10.08.2023
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