Medizinische Behandlung und Kostenvergütung nach einem Unfall (Deutschland)
Zum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernenIm Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit übernehmen die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen.
Bei Arbeitsunfähigkeit von mindestens einem Tag oder Behandlungsbedürftigkeit von mindestens einer Woche ist umgehend ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Eine Liste mit Durchgangsärzten finden Sie hier.
Heilbehandlungen und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind, sind von den Zuzahlungen befreit. Das bedeutet, dass die versicherte Person weder Praxisgebühren entrichten, noch Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel leisten muss, sofern die Verordnung zur Behandlung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ausgestellt wurde. Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel werden grundsätzlich bis zur Höhe der Festbeträge (des Krankenkassenrechts) übernommen.
Zuletzt geändert am 03.04.2024- COVID-19 – Informationen F/D/CH
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