Medizinische Behandlung und Kostenvergütung nach einem Unfall (Frankreich)
Zum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernenDas Unfallopfer muss zunächst seine:n Arbeitgeber:in informieren. Dabei muss es eine Frist von 24 Stunden einhalten, die nur wegen Einwirkung höherer Gewalt, völliger Unmöglichkeit oder anderen triftigen Gründen überschritten werden darf.
Sobald die Krankenkasse den beruflichen Charakter des Unfalls (Arbeitsunfall oder Wegeunfall) anerkannt hat, werden die durch den Unfall bedingten medizinischen, chirurgischen und pharmazeutischen Kosten zu 100 % im Rahmen der Tarife der Sozialversicherung übernommen. Um diese Kostenvergütung zu erhalten, müssen Sie jeder Ärztin und jedem Arzt oder Apotheker:in das Formular des Arbeitsunfalls vorlegen.
Zuletzt geändert am 03.04.2024- COVID-19 – Informationen F/D/CH
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