Tagegeld nach einem Unfall
Zum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernenIm Falle eines Unfalls oder einer Krankheit beziehen krankgeschriebene Beschäftigte Tagegeld von der Sozialversicherung. Dazu kann auch ein Lohnzuschuss von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber kommen, wenn die beschäftigte Person mindestens ein Jahr Dienstzeit vorweisen kann. Ausgenommen sind Heimarbeit, Zeitarbeit und Saisonarbeit.
Die beschäftigte Person bezieht erst 90 %, dann 66 % des Bruttolohnes (die Tagegelder der Sozialversicherung abgezogen), den sie im Normalfall bekommen hätte. Die Dauer der Leistungen hängt von der Dienstzeit ab.
Manche Tarifverträge können für Beschäftigte günstigere Entschädigungsleistungen vorsehen als die oben genannte gesetzliche Entschädigung.
Weitere Informationen zur Berechnung des Tagegelds finden Sie auf Französisch hier: www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F175#N100E8
Zuletzt geändert am 03.04.2024- COVID-19 – Informationen F/D/CH
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