Tagegeld nach einem Unfall
Zum PDF-Export hinzufügen Aus dem PDF-Export entfernenIst die versicherte Person infolge des Unfalls voll oder teilweise arbeitsunfähig, so hat sie Anspruch auf ein Taggeld. Das Taggeld wird ab dem dritten Tag nach dem Unfall ausgerichtet und beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 % des versicherten Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger. Den Verdienstausfall für den ersten und den zweiten Tag nach dem Unfall schuldet zu 80 % der Arbeitgeber.
Zuletzt geändert am 18.12.2015- COVID-19 – Informationen F/D/CH
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