Einschulung der Kinder
Wenn Sie Kinder haben, denken Sie daran, sich bei den zuständigen Behörden über die Einschulung zu informieren. Grundsätzlich sind die Kinder im Wohnsitzland schulpflichtig.
Die Schulpflicht beginnt in Deutschland mit sechs Jahren. In Ausnahmefällen, zum Beispiel, wenn Ihr Kind weiterhin in Frankreich zur Schule gehen oder dort eingeschult werden soll, brauchen Sie eine Genehmigung vom zuständigen deutschen Schulamt (Befreiung von der deutschen Schulpflicht) sowie eine Genehmigung von der zuständigen französischen Schulbehörde („Académie“ des betroffenen Départements).
Beachten Sie: Heimunterricht ist in Deutschland nicht erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Weitere Themen / Bildung“.
Zuletzt geändert am 07.07.2021- COVID-19 – grenzüberschreitende Informationen
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