Steuern und Abgaben
Zum PDF-Export hinzufügenWo Ihr jeweiliges Einkommen zu versteuern ist, hängt vom Wohnort, der Art des Einkommens (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis im privaten oder öffentlichen Bereich, Zinsen und andere Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen, usw.) sowie von Ihrem Arbeitsort ab.
Der Rundfunkbeitrag
In Deutschland gibt es eine Einrichtung, welche die Gebühren für die Nutzung von Rundfunk-Empfangsgeräten erhebt. Es handelt sich um die sogenannte Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Zu diesem Zweck müssen Sie sich bei der GEZ unter der Angabe Ihrer Rundfunk-Empfangsgeräte anmelden, zum Beispiel über die dafür vorgesehen Homepage www.rundfunkbeitrag.de .
Bestimmte Personen können nach Anfrage bei der GEZ von der Rundfunkgebühr befreit werden, zum Beispiel Personen mit geringem Einkommen oder behinderte Menschen (mit Schwerbehindertenausweis oder carte d' invalidité).
Die Kirchensteuer
Mit dieser Steuer werden die Kirchen, ihr Personal und ihre Tätigkeiten (zum Beispiel im sozialen Bereich als Träger von Altersheimen, Kindergärten, Krankenhäusern usw.), sowie die Kirchengebäude finanziert.
Diese Steuer zahlen Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche, soweit sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Im Zuge der Anmeldung beim Rathaus wird Ihre Konfession aufgenommen und dem Finanzamt mitgeteilt. Die Kirchensteuer wird, genau wie die Lohnsteuer, direkt durch das Finanzamt vom Einkommen abgezogen. Sie wird nach der Höhe der Einkommenssteuer berechnet (in Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8% der Einkommenssteuer, in Rheinland-Pfalz 9%). Kirchensteuer fällt an, wenn Sie in Deutschland Lohnsteuern, Kapitalsteuern oder Grundsteuern zahlen. Haben Sie kein Einkommen, das in Deutschland steuerpflichtig ist, zahlen Sie keine Kirchensteuer.
Die Hundesteuer
Diese jährliche Steuer wird von der Gemeinde des Wohnorts erhoben. Betroffen sind Einwohner:innen, die einen Hund haben, der älter als drei Monate ist. Die Höhe der Steuer ist davon abhängig, wie viele Hunde Sie haben und um welche Hunderasse es sich handelt. Sie sind verpflichtet, Ihren Hund beim Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde anzumelden. Die Einnahmen dieser Steuer dienen dazu, die Straßen sauber zu halten.
Kommunalabgaben
Je nachdem wo Sie wohnen, können besondere örtliche Steuern, Abgaben oder Beiträge anfallen (zum Beispiel die Zweitwohnsitzsteuer oder die Kurtaxe). Hier (Rubrik Stadtdatenbank/ Städte mit ZWS) finden Sie eine Liste von Städten, die eine solche Steuer erheben.
Beachten Sie: In Deutschland gibt es keine Wohnsteuer (taxe d’habitation).
Nebenkosten und weitere Gebühren
Zum PDF-Export hinzufügenGrund- und Wohnsteuer
In Deutschland gibt es für die Hauptwohnung keine Wohnungsteuer. Manche Gemeinden haben in den letzten Jahren eine Wohnungssteuer für den Zweitwohnsitz eingeführt.
Rundfunkgebühr
In Deutschland gibt es eine Einrichtung, welche die Gebühren für die Nutzung von Rundfunk-Empfangsgeräten erhebt. Es handelt sich um die sogenannte Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Zu diesem Zweck müssen Sie sich bei der GEZ unter der Angabe Ihrer Rundfunk-Empfangsgeräte anmelden, zum Beispiel über die dafür vorgesehen Homepage www.rundfunkbeitrag.de.
Bestimmte Personen können nach Anfrage bei der GEZ von der Rundfunkgebühr befreit werden, zum Beispiel Personen mit geringem Einkommen oder behinderte Menschen (mit Schwerbehindertenausweis oder carte d' invalidité avec la mention R/F).
Müllgebühr
In Deutschland ist der Landkreis für die Müllabfuhr zuständig. Sie müssen Ihre Mülltonne bei dem für Sie zuständigen Landratsamt bestellen. Erkundigen Sie sich auch bezüglich der Mülltrennung, da jeder Landkreis seine eigene Vorgehensweise hat.
Wasser
Die Wasserwerke Ihrer Stadt oder Gemeinde sind zuständig für die Wasserversorgung. In der Regel rechnet die vermietende Person die Kosten für Wasser und Abwasser mit dem zuständigen Wasserwerk ab und wälzt diese im Rahmen der Nebenkosten auf die mietende Perrson ab. Für mehr Informationen können Sie sich an die vermietende Person oder die Gemeinde wenden.
Strom
Der deutsche Energiemarkt ist seit Ende der 90er Jahre liberalisiert. Bevor Sie Ihren Stromanbieter wählen, ist es wichtig sich im Voraus zu informieren und die Angebote zu vergleichen. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz kann Ihnen bei Verbraucherfragen weiterhelfen: www.cec-zev.eu/de/
Telefon und Internet
Seit einigen Jahren ist der Telefonmarkt liberalisiert, das bedeutet, dass Sie Ihren Telefonanbieter frei wählen können. Auch hier sollten Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.