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Verwaltungsformalitäten in der Schweiz und Zoll

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Aus der Schweiz wegziehen

Bevor Sie Ihre Gemeinde verlassen, müssen Sie sich bei dem Einwohnermeldeamt oder bei dem Bürgerbüro innerhalb einer Woche abmelden. Dazu benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Ausweis. Eine Abmeldebestätigung wird Ihnen ausgestellt. Dieses Dokument kann bei der Anmeldung in Ihrer neuen Gemeinde erforderlich sein.

Diese sollte unbedingt vor dem Umzug erfolgen, kann aber auch noch im Nachhinein vorgenommen werden. Erkundigen Sie sich hierfür bitte bei Ihrer Gemeinde.

Bevor Sie sich im Nachbarland niederlassen, müssen Sie Ihre Schulden beim Finanzamt ausgleichen und das Finanzamt über das Umzugsdatum und die neue Adresse informieren.

Die Zollformalitäten

Seit dem 12. Dezember 2008 ist die Schweiz Teil des Schengener Raums. Es werden daher keine systematische Personenkontrolle mehr durchgeführt. Die Zollformalitäten haben sich aber nicht geändert.

Wenn Sie aus der Schweiz in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union umziehen, kann Ihr persönliches Guthaben zollfrei anhand eines Formulars in die EU eingeführt werden. Dieses gilt auch für PKW. Wenn es sich um einem Umzug in einen Zweitwohnsitz handelt, raten wir Ihnen sich frühzeitig bei der Zollbehörde zu erkundigen.

Wenn Sie von der Schweiz in ein EU-Land umziehen, können Sie Ihre persönlichen Güter (Übersiedlungsgut) dank des entsprechenden Formulars CERFA n°10070 zollfrei (von der Mehrwertsteuerzahlung befreit) einführen. Sie müssen hierfür eine Liste der Umzugsgüter in zweifacher Ausfertigung erstellen. Das Fahrzeug ist ebenfalls als Umzugsgut zu betrachten. Die Möglichkeit zur Steuerbefreiung besteht, solange folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Sie haben das Sachgut seit mindestens sechs Monaten privat benutzt
  • UND Sie verkaufen es nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Umzug
  • UND Sie hatten den Hauptwohnsitz in den letzten zwölf Monaten vor dem Umzug in der Schweiz

Hinsichtlich eines Zweitwohnsitzes erkundigen Sie sich bitte bei den Zollbehörden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Schweizer Zolls und auf der Seite des französischen Zolls.

 

Zuletzt geändert am 31.08.2023

Verwaltungsformalitäten in der Schweiz

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Die Abmeldung bei der Wohngemeinde

Bevor Sie Ihre Gemeinde verlassen, müssen Sie sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt (oder auch Bürgerbüro, Migrationsamt o.ä.) abmelden. Dazu benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass oder Ausweis. Eine Abmeldebestätigung wird Ihnen ausgestellt. Dieses Dokument kann bei der Anmeldung in Ihrer neuen Gemeinde gefordert werden.  Je nach Gemeinde muss diese Abmeldung zwingend vor dem Wegzug stattfinden, manchmal ist sie auch im Nachhinein möglich. Informieren Sie sich dazu rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde.

Vor Ihrem Wegzug müssen Sie Ihre neue Adresse auch dem zuständigen Finanzamt melden. Ihr Finanzamt wird Ihnen mitteilen, wenn noch weitere Formalitäten notwendig sind.

Die Zollformalitäten

Seit dem 12. Dezember 2008 ist die Schweiz Teil des Schengener Raums. Es werden daher keine systematischen Personenkontrollen mehr durchgeführt. Die Zollformalitäten haben sich aber nicht geändert.

Wenn Sie aus der Schweiz in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union umziehen, kann Ihr persönliches Guthaben als Übersiedlungsgut zollfrei anhand eines Formulars in die EU eingeführt werden.

Mehr Information finden Sie auf der Webseite des schweizerischen und deutschen Zolls:

https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home.html
www.zoll.de

Zuletzt geändert am 04.11.2022

Verwaltungsformalitäten in Deutschland

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Meldepflicht

Jede Person, die in Deutschland eine Unterkunft bezieht, ist angehalten sich innerhalb einer Woche bei den zuständigen Behörden (Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) der örtlichen Gemeinde bzw. des Stadtviertels anzumelden. Dieser, in der Regel kostenlose, Vorgang ist obligatorisch. Falls Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden. Das notwendige Anmeldeformular können Sie normalerweise direkt von der Homepage der zuständigen Behörde herunterladen oder vor Ort erhalten.

Zur Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Formular, Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis und den Mietvertrag (bzw. die genauen Angaben über die Person von der Sie die Unterkunft mieten) vorlegen. Die Behörde wird Ihnen anschließend eine Meldebestätigung ausstellen.

Sollten sich später Änderungen Ihrer persönlichen Situation ergeben, müssen Sie diese ebenso mitteilen.

Aufenthaltstitel

Staatsangehörige der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) brauchen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland.

Schweizer Staatsangehörige benötigen jedoch einen Aufenthaltstitel. Weitere Informationen bekommen Sie bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde oder der deutschen Botschaft: www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/Startseite.html

Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates haben, brauchen einen Aufenthaltstitel. Weitere Informationen bekommen Sie bei der deutschen Botschaft des Staates, in dem Sie sich vor der gewünschten Einreise nach Deutschland aufhalten. Für Personen, die bereits in Deutschland wohnen, ist die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes zuständig. Bitte informieren Sie sich bei Einzelfragen direkt bei der für Sie zuständigen Behörde.

 

Was brauche ich für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels?

Die Modalitäten für die Erteilung eines Aufenthaltstitels hängen vom Zweck des Aufenthaltes ab. Entsprechend müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden.

Informationen finden Sie unter anderem auf folgenden Internetseiten:

www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/Startseite.html
https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5000993
www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/aufenthalt-node.html

Arbeitserlaubnis

Schweizer Bürger:innen benötigen keine Arbeitserlaubnis um in Deutschland zu arbeiten. Auch Staatsangehörige der EU und des EWR benötigen keine Arbeitserlaubnis um in Deutschland zu arbeiten.

Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz haben, brauchen eine Arbeitserlaubnis. Weitere Informationen bekommen Sie bei der Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/LernenUndArbeiten/ArbeiteninD_node.html

Ausweispapiere

Wenn Ihr letzter Wohnort in der Schweiz war, können Sie Ihre Ausweispapiere beim zuständigen Konsulat aktualisieren lassen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des jeweils zuständigen Konsulats:

Webseite des schweizerischen Generalkonsulats in Frankfurt (zuständig für Rheinland-Pfalz): https://www.eda.admin.ch/frankfurt

Webseite des schweizerischen Generalkonsulats in Stuttgart (zuständig für Baden- Württemberg): https://www.eda.admin.ch/stuttgart

Zuletzt geändert am 31.07.2023
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