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Ausweispapiere, Franzosen in Deutschland

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Papiers d’identité, Français en Allemagne

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Ausweispapiere

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Für französische Staatsangehörige

Hinweis: Sie wohnen im Ortenaukreis? Einige Behördengänge können Sie bei der Stadtverwaltung Straßburg erledigen. Ihren Personalausweis und Reisepass können Sie im Rathaus von Straßburg beantragen und abholen. Sie finden Adressen und Öffnungszeiten hier.

Einen gesicherten Personalausweis (CNIS) beantragen

Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich erscheinen (dies gilt auch für Minderjährige). Sie können den Ausweis entweder beim Generalkonsulat in München beantragen, oder bei einem Konsularsprechtag (tournée consulaire), wenn Sie einen Termin vereinbart haben.

Anträge per E-Mail, Brief, Fax usw. werden nicht akzeptiert.

Der Personalausweis ist kostenlos, außer wenn Sie ihn verlieren oder er gestohlen wurde (in diesem Fall betragen die Kosten 25€). Er ist sowie für Minder- als auch Volljährige zehn Jahre lang gültig.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von acht bis zehn Wochen rechnen. Darüber hinaus kann es, zum Beispiel aufgrund von Zustellungszeiten zu konsularischen Außenstellen, zu weiteren Verzögerungen kommen.

Hier finden Sie eine Liste der notwendigen Dokumente.

 

Gültigkeitsdauer der Personalausweise

Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise von erwachsenen Personen ist seit Januar 2014 von zehn auf 15 Jahre verlängert worden. Dies betrifft:

  • Neue Personalausweise (Plastikkarten), die ab dem 1. Januar 2014 an volljährige Personen ausgestellt wurden;

  • Alle offiziellen (sécurisées) Ausweispapiere (Plastikkarten), die zwischen dem 2. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 an volljährige Personen ausgestellt wurden.

Achtung: Diese Verlängerung gilt nicht für Personalausweise von minderjährigen Personen. Diese sind ab Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig. Es ist nicht notwendig, sich diesbezüglich an Ihr Rathaus oder Konsulat zu wenden.

Wenn Ihr Personalausweise zwischen dem 2. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 ausgestellt wurde, verlängert sich die Gültigkeit auf fünf Jahre automatisch. Sie müssen dazu keine besonderen Vorkehrungen treffen. Das Ablaufdatum auf Ihrem Ausweis wird nicht geändert.

Die EU-Mitgliedsstaaten, die Schweiz sowie einige andere Länder in Europa und im Mittelmeerraum erkennen den Personalausweis als offizielles Reisedokument an. Bitte beachten Sie, dass es zum Beispiel an Flughäfen zu Schwierigkeiten kommen kann, da das Ablaufdatum des Ausweises nicht geändert wird.

[Quelle: Extension de la durée de validité de la carte nationale d’identité, Stand : Mai 2018]

Mehr Informationen: www.eurodistrict.eu/de/beh%C3%B6rdeng%C3%A4nge

Für Schweizer Staatsangehörige

Zuständig ist die Schweizer Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat, Regionale Konsularcenter) vor Ort (siehe Konsularangelegenheiten für Schweizer Staatsangehörige oben).

Zuletzt geändert am 02.08.2023
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