Der Mietvertrag
Zum PDF-Export hinzufügenInhalt und Dauer
Sofern Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten möchten, achten Sie bitte darauf, einen möglichst präzisen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Er sollte unter anderem folgende Regelungen enthalten:
- Genaue Bezeichnung der Mietparteien mit Anschrift,
- der Beginn der Mietzeit,
- eine genaue Beschreibung des Mietobjekts,
- genaue Angabe des Mietpreises und der Nebenkosten,
- die Zahlungsmodalitäten,
- die Mietkaution,
- die Kündigungsfrist sowie
- der Zweck der Benutzung (privat oder geschäftlich).
Der Mietvertrag dauert bei nicht möblierten Wohnungen in der Regel drei Jahre, wenn die vermietende Person eine Privatperson ist. Die mietende Person kann jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auch vor Ablauf der drei Jahre kündigen (in Sonderfällen wie Verlegung des Arbeitsplatzes gilt eine einmonatige Kündigungsfrist), die vermietende Person nur in Ausnahmefällen unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist. Eine kürzere Mietzeit kann nur schriftlich im Mietvertrag festgelegt werden.
Kaution und Übergabe
Falls eine Mietkaution vereinbart wurde, beträgt diese bis zu zwei Monatsmieten. Sie ist zwei Monate nach der Schlüsselrückgabe von der vermietenden Person zurückzuzahlen. Es ist weiterhin zu beachten, dass die mietende Person in Frankreich vor Schlüsselübergabe eine Hausratversicherung (assurance habitation) abschließen muss. Diese umfasst zugleich die Privathaftpflichtversicherung.
Außerdem ist es zur Beweiserleichterung zu empfehlen, ein Übergabeprotokoll (état des lieux) vor und nach der Mietzeit aufzustellen. Die mietende und die vermietende Person stellen den Zustand der Räumlichkeiten in gemeinsamem Einvernehmen fest. Dies muss schriftlich festgehalten werden und die gemietete Wohnung sowie die dort vorhandene Ausstattung beschreiben.
Die einzuplanenden Kosten
Um sicherzugehen, dass Sie Ihre Miete regelmäßig zahlen werden, ist die vermietende Person oder die Immobilienmaklerei berechtigt, folgende Unterlagen von Ihnen zu verlangen:
- Nachweis über Ihr Einkommen (Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen)
- Die Kaution einer dritten Person, das heißt, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit eine andere Person für die Mietkosten aufkommt. Diese dritte Person kann zum Beispiel ein Familienmitglied sein. Im Falle, dass Sie über wenige Ressourcen verfügen, kann die Kaution auch aus dem fonds de solidarité logement bezahlt werden.
Im Rahmen des Abschlusses eines Mietvertrages müssen Sie unbedingt folgende Zusatzkosten beachten:
- Kaution
- Pauschale für die Maklerei
- Unter Umständen die Kosten für das Wohnungsabnahmeprotokoll (état des lieux)
- Die Beantragung einer Wohngebäudeversicherung
- Die Aktivierung der Gas-, Wasser- und Stromzähler
Angestellte und Personen unter 30 Jahren, die nicht in der Lage sind, die bei der Unterzeichnung des Mietvertrages anfallende Kaution aufzubringen, haben die Möglichkeit einen Antrag auf zinsfreien Vorschuss im Rahmen des LOCA-PASS zu stellen. Dieser Vorschuss muss beim Auszug aus der Wohnung zurückerstattet werden. Für weitere Informationen siehe Service-Public.fr.
Im Rahmen der „Garantie LOCA-PASS“ kann eine notwendige Bürgschaft übernommen werden. Dies ist eine Garantie für die Zahlung der Miete und der Nebenkosten. Alle Bedingungen finden Sie hier: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F18493.
Es gibt auch noch andere Wohnhilfen (wie den fonds de solidarité logement oder den fonds d'aide aux jeunes), die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Rathaus oder an das Sozialamt (centre médico-social) in Ihrer Nähe.
Weitere Informationen
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V..
Mustermietverträge und weitere Informationen erhalten Sie bei den Mieter- und Eigentümervereinen, im Internet oder in Buchhandlungen:
- Chambre syndicale de la Propriété et de la copropriété immobilière du Bas-Rhin (CSPI)
42, rue de la 1ère Armée
BP2
F-67064 Strasbourg Cedex
Tel.: +33 (0)3 88 24 24 99
www.cspi.fr
- Union Nationale de la propriété immobilière (UNPI)
11, quai Anatole France
F-75007 Paris
Tel.: +33 (0)1 44 11 32 42
www.unpi.org
- Fédération des Locataires
2, rue de la Brigade Alsace-Lorraine
F-67000 Strasbourg
Tel.: +33 (0)3 88 37 91 11
- ADIL du Bas-Rhin
5, rue Hannong
F-67000 Strasbourg
Tel.: +33 (0)3 88 21 07 06
E-E-Mail: adil.67@wanadoo.fr
www.adil67.org
- ADIL du Haut-Rhin
Tél. : 03 89 21 75 35 (Colmar) et
03 89 46 79 50 (Mulhouse)
www.adil68.org