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Erwerbsunfähigkeit und Invalidität

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Wenn Personen aufgrund von Krankheit oder infolge eines Unfalls bereits vor Erreichen des Rentenalters teilweise oder vollständig arbeitsunfähig werden, liegen unter Umständen Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen vor. Die Art der Leistungen und die Voraussetzungen für einen Bezug variieren jedoch von Land zu Land. Aufgrund dieser Unterschiede ist die gegenseitige Anerkennung solcher Ansprüche zwischen verschiedenen Staaten grundsätzlich nicht möglich. Jedes Land prüft separat und ausschließlich nach den in diesem Land geltenden Bestimmungen, ob entsprechende Ansprüche vorliegen.

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Zuletzt geändert am 03.04.2024
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