Die Arbeitslosigkeit in Deutschland
Die Arbeitslosenversicherung wird in Deutschland durch das Dritte Sozialgesetzbuch (auch SGB III genannt) vom 24.03.1997 geregelt. Die zuständige Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit, welche in Nürnberg ihren Sitz hat und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt ist.
Zuletzt geändert am 18.12.2015- COVID-19 – grenzüberschreitende Informationen
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