Krankenversicherung in Deutschland
Das deutsche Krankenversicherungssystem unterteilt sich in gesetzliche und private Krankenversicherungen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie als angestellte Person unter einer gewissen Grenze verdienen, müssen Sie sich gesetzlich pflichtversichern. Man spricht von der Versicherungspflichtgrenze. Diese ändert sich jährlich und lag im Jahr 2018 bei einem Bruttojahresverdienst von 59 400 €.
Sie müssen sich dann für die Mitgliedschaft bei einer der unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen entscheiden. Eine Liste der unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen finden Sie auf der Seite des GKV Spitzenverbands.
Private Krankenversicherung
Wenn Ihr Verdienst über dieser Grenze liegt, können Sie entweder eine private Krankenversicherung wählen, oder - sofern Sie die entsprechenden Vorversicherungszeiten erfüllen - freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden.
Auch bei selbständiger Arbeit oder im Beamtentum sind Sie nicht pflichtversichert, sondern können entweder - wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen - freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden, oder eine private Krankenversicherung wählen.
Zuletzt geändert am 29.06.2021- COVID-19 – grenzüberschreitende Informationen
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