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Kfz und Verkehr

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Damit sich Personen frei in der EU bewegen können und um den freien Güterverkehr zu gewährleisten, hat die europäische Union zahlreiche Vorschriften erlassen. Diese Vorschriften sollen die nationalen Regelungen der Mitgliedsstaaten harmonisieren.

Mittels Richtlinien und Verordnungen hat die EU so zum Beispiel die Fahrzeugbriefe aus den verschiedenen Mitgliedstaaten harmonisiert, eine europäische Konformitätsbescheinigung entwickelt und ein Standardmuster für Führerscheine eingeführt.

Dennoch gibt es zurzeit keine europäische Gesetzgebung zum Thema Fahrerlaubnis und Fahrzeugzulassung. Ihr Wohnsitzland ist also zuständig für die Erteilung Ihres Führerscheins, sowie für die Anmeldung und Zulassung Ihres Fahrzeugs.

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Zuletzt geändert am 01.12.2022

Kfz-Zulassung in Deutschland

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Kfz-Zulassung in Deutschland eines in Frankreich gekauften/gebrauchten Fahrzeuges

Falls Sie von Frankreich nach Deutschland ziehen, oder ein in Frankreich gekauftes Fahrzeug nach Deutschland importieren, müssen Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland anmelden. Die Anmeldung müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland vornehmen lassen.

Wie melde ich ein neues Fahrzeug aus Frankreich nach Deutschland um?

Soll ein neues Kraftfahrzeug aus Frankreich eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Übereinstimmungsbescheinigung zur EG Typengenehmigung (CoC)
  • Kaufvertrag / Originalrechnung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
  • Eventuell Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person und des Bevollmächtigten

Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weitergegeben wird. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" abzugeben und die Steuer zu entrichten.

Wie melde ich ein gebrauchtes Fahrzeug aus Frankreich nach Deutschland um?

Soll ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus Frankreich eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (carte grise und Kennzeichen)
  • Wenn vorhanden: Übereinstimmungsbescheinigung zur EG Typengenehmigung (CoC)
  • Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung
  • Kaufvertrag / Originalrechnung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin oder des zukünftigen Halters
  • Eventuell Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person und der oder des Bevollmächtigten

Kfz-Zulassung in Deutschland eines in der Schweiz gekauften/gebrauchten Fahrzeuges

Falls Sie von der Schweiz nach Deutschland ziehen, oder ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug nach Deutschland importieren, müssen Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland anmelden. Die Anmeldung können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnortes in Deutschland vornehmen lassen.

Wie melde ich ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland um?

Die EU hat unter anderem mit den EFTA-Ländern so genannte Präferenzabkommen über gegenseitige Zollbefreiung für bestimmte Produkte, zu denen auch Fahrzeuge gehören, geschlossen. Die Schweiz zählt zu den EFTA-Ländern. Um diese Zollbefreiung für ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug in Anspruch nehmen zu können, muss als Nachweis der "Ursprungseigenschaft" - also der Herkunft der Ware – ein Präferenznachweis vorgelegt werden.

Als Präferenznachweis kommen abhängig vom Warenwert zwei verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

  • Für Fahrzeuge, die aus der Schweiz nach Deutschland eingeführt werden, ist ab einem Warenwert von 6.000,- € (resp. 10.300,- CHF unabhängig vom aktuellen Umrechnungskurs) der deutschen Zollbehörde eine Warenverkehrsbescheinigung "EUR.1" vorzulegen. Diese können Sie auf der Seite des deutschen Zolls herunterladen.

    Dieses Dokument muss von der schweizerischen Zollbehörde mit Dienstsiegel bestätigt sein. Die Warenverkehrsbescheinigung bekommen Sie bei der schweizerischen Industrie- und Handelskammer.
  • Wenn der Kaufpreis/Warenwert nicht mehr als 6.000 €/10.300 CHF beträgt, genügt auch eine entsprechende Ursprungserklärung auf der Rechnung.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Wohnsitzverlegung keine Warenverkehrsbescheinigung vorgelegt werden muss, wenn das Fahrzeug als "Umzugsgut" eingeführt wird.

Als Nachweis der korrekt erfolgten Einfuhr und der Bezahlung aller Einfuhrabgaben stellt Ihnen das deutsche Zollamt eine sogenannte Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Zulassung des Fahrzeuges sehr wichtig ist.

Erst wenn die Zollformalitäten erledigt sind, können Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beim Landratsamt das notwendige Antragsformular zur Anmeldung eines Kraftfahrzeugs erhalten und ausfüllen.


Bei der Zulassungsstelle benötigen sie folgende Papiere:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalkaufrechnung
  • ausländische Fahrzeugpapiere (Fahrzeugausweis und Kennzeichenschilder)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Übereinstimmungsbescheinigung zur EG Typengenehmigung (CoC) oder Gutachten der technischen Prüfstelle.

Mehr Informationen über den Fahrzeug-Import finden Sie beim ADAC.

Zuletzt geändert am 22.08.2023
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